Bild nicht mehr verfügbar.

Niko Alm mit einem offiziellen Ausweis, der ihn mit einem Nudelsieb auf dem Kopf, Kennzeichen der Pastafaris, zeigt.

Foto: Reuters / Bader

Wien – Die "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters" beklagt im Verfahren um ihre Anerkennung Hürden durch die Justiz. 300 Zeugen – alle bekennende "Pastafaris" – will das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) befragen, aus Zeitgründen gestaffelt. Um der Aussagepflicht zu entgehen, sei Anhängern der Religion vom Gericht die Option angeboten worden, auszutreten, berichtete Vereinsobmann Niko Alm der APA.

Im April 2014 hatte die Satire-Religion einen Antrag auf offizielle Anerkennung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft in Österreich gestellt. Das Kultusamt entschied im Juni desselben Jahres dann negativ für die "Pastafari".

Statuten formal abgelehnt

Die vorgelegten Statuten hätten nicht den formalen Kriterien des Bekenntnisgemeinschaftsgesetzes entsprochen, hieß es damals in der Begründung des Amtes. Unter anderem habe der Bezug zur religiösen Lehre gefehlt, da man sich selbst als ironisch-kritische Bewegung verstehe, hieß es damals in der Begründung zur Ablehnung.

Die Initiatoren legten gegen den Bescheid Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Nach einer Aufhebung des abschlägigen Bescheids und einem neuerlichen, verbesserten Antrag durch die "Pastafari", der erneuten Ablehnung des Antrages und weiteren Kompetenzstreitigkeiten landete die Sache schließlich vor dem Verwaltungsgerichtshof. Dieser erklärte dann im Herbst 2016 das Bundesverwaltungsgericht für zuständig. Auch der Verfassungsgerichtshof bestätigte in einem weiteren Entscheid im vergangenen Herbst die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichtes.

16 Befragungen – mehr nicht möglich

Nach dem ersten Verhandlungstag am 8. Jänner dieses Jahres überraschte Richter Thomas Marth mit der Ankündigung, tatsächlich 300 Mitglieder der KdFSM zu befragen – so viele sind für eine Anerkennung als Bekenntnisgemeinschaft notwendig. Bei 16 Zeugen ist ihm das gelungen, mehr Befragungen ließ das Zeitfenster beim ersten Termin nicht zu. Laut Alm wird der aufwändige Prozess von den "Pastafaris" in Österreich prinzipiell begrüßt.

"Allerdings haben die Gläubigen mit erschwerten Bedingungen zu kämpfen", so der ehemalige NEOS-Abgeordnete Alm. Die Ladungen als Zeuge sind prinzipiell verpflichtend wahrzunehmen. Das Gericht habe den Zeugen aber die Möglichkeit eingeräumt, der Ladung zu entgehen, wenn sie die Mitgliedschaft in der "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters zurücklegen". Die Möglichkeit sei nicht nur schriftlich mit der Ladung kommuniziert worden. Einem Zeugen sei dies auch telefonisch mitgeteilt worden.

Anhäger eines jungen Glaubens "eingeschüchtert"

Die "Pastafaris" kritisieren diese Vorgangsweise entschieden. "Gerade Anhänger eines jungen Glaubens sollten nicht dergestalt eingeschüchtert werden", findet Alm. Auch widerspreche die Behandlung der Behörden "einem modernen Verständnis von Religionsfreiheit". Zur Ladung der insgesamt 300 Zeugen sind neben heute, Mittwoch, auch schon weitere Verhandlungstage anberaumt worden. (APA, 31.1.2018)