Bochum – Elf Monate nach einem grausamen Doppelmord ist ein 20-jähriger Mann aus Herne zur Höchststrafe verurteilt worden. Neben der lebenslangen Haft stellte das Bochumer Landgericht am Mittwoch die besondere Schwere der Schuld fest. Es behielt sich wegen der Gefährlichkeit des Angeklagten seine spätere Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vor. Die beiden Morde seien "eine völlig anlasslose Tötung" gewesen, sagte Richter Stefan Culemann in seiner Urteilsbegründung.

Der 20-Jährige hatte gestanden, im März 2017 zunächst einen neunjährigen Nachbarsbuben und auf seiner Flucht auch einen 22-jährigen früheren Schulfreund umgebracht zu haben. Die Fotos der mit 120 Messerstichen furchtbar zugerichteten Leichen waren kurz nach den Taten im Internet aufgetaucht. Auch deswegen soll der Beschuldigte ein Schmerzensgeld in Höhe von 90.000 Euro an die Mütter seiner Opfer zahlen.

Als Erwachsener eingestuft

Im Prozess hatte sich der Angeklagte nicht zu den Vorwürfen geäußert und auch keinerlei Reaktionen gezeigt. Er hatte auf eine mildere Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht gehofft – auch das wäre möglich gewesen, weil er zur Tatzeit erst 19 Jahre alt war. Die 8. Strafkammer des Bochumer Landgericht stufte ihn allerdings als Erwachsenen ein.

Obwohl er noch zu Hause gewohnt und seine Freizeit mit Computerspielen verbracht habe, gingen die Richter von einer bereits ausgereiften Persönlichkeit aus. "Von einer Jugendverfehlung kann keine Rede sein", sagte Richter Culemann. Der 20-Jährige soll die Haft in einer sozialtherapeutischen Einrichtung verbüßen.

Berufung unwahrscheinlich

Die Staatsanwaltschaft hatte die Höchststrafe gefordert und von "schrecklichen Taten" und einer "grundlosen Ermordung von zwei völlig unschuldigen jungen Menschen" gesprochen. Die Verteidigung hielt dagegen eine Verurteilung zu lebenslanger Haft nach Erwachsenenstrafrecht für falsch, weil ihr Mandant eindeutig Reifeverzögerungen aufweise. Eine Berufung scheint dennoch unwahrscheinlich: "Nach Lage der Dinge wird das Urteil so akzeptiert werden", sagte Verteidiger Michael Emde. (APA, 31.1.2018)