Berlin/Wien – Die von den Verkehrsexperten von Union und SPD in Deutschland vorgeschlagene Abschaffung der Luftverkehrssteuer dürfte vorerst doch nicht kommen.

In Österreich ist hingegen mit Blick auf die ursprünglich geplante Abschaffung der Ticketsteuer in Deutschland mit Jahresbeginn 2018 die Höhe der Flugabgabe halbiert worden. Diese beträgt nun pro Passagier für die Kurzstrecke 3,50 Euro pro Person und Ticket, für die Mittelstrecke 7,50 Euro und die Langstrecke 17,50 Euro. Ende des Vorjahres hieß es, dass durch die Halbierung der Ticketabgabe der Finanz 57 Millionen Euro verlorengingen.

Jeder Flugzeughalter muss für in Österreich abfliegende Passagiere eine Flugabgabe entrichten. Ausnahmen gibt es nur bei einer Befreiung von der Abgabenpflicht, wie zum Beispiel für Kinder unter zwei Jahren ohne eigenen Sitz, für die Crew sowie bestimmte Zwischenlandungen.

Nicht auf Steuereinnahmen verzichten

Ein Grund für die Beibehaltung der Steuer in Deutschland sollen die Kosten sein, denn die Steuer bringt dem Staat mehr als eine Milliarde Euro pro Jahr ein. Gegen Ende der Koalitionsverhandlungen wollten die Spitzengruppe der drei Parteien und die Finanzexperten darauf achten, dass die Summe der Ausgabenwünsche der Fachpolitiker nicht zu groß wird – fehlende Steuereinnahmen gehören dazu.

In den Sondierungen hatte man sich darauf geeinigt, dass der zusätzliche Finanzspielraum bis 2021 46 Milliarden Euro beträgt. Die Verwendung dieser Mittel ist weitgehend festgezurrt. Daneben werden weitere Projekte in einem Koalitionsvertrag genannt, die zusätzlich umgesetzt werden sollen, wenn der Spielraum des Bundes noch höher sein sollte.

Die Luftverkehrssteuer wird derzeit auf die Tickets umgelegt und kostet – je nach Entfernung – zwischen gut sieben Euro und gut 40 Euro pro Strecke.

Etliche hielten die Abschaffung der Luftverkehrssteuer sowieso für übertrieben, denn trotz Steuer stiegen die Passagierzahlen auf immer neue Höhen. (cr, 6.2.2018)