Der Ausschuss soll untersuchen, wie die Zulassungen von Pestiziden in der EU generell zustande kommen – und dabei ein besonderes Augenmerk auf die Genehmigung von Glyphosat legen.

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Straßburg – Im Europaparlament soll ein Sonderausschuss die Hintergründe der neuerlichen Zulassung des umstrittenen Unkrautvernichters Glyphosat durchleuchten. Einem entsprechenden Vorschlag des Parlamentspräsidenten Antonio Tajani und der acht Fraktionsvorsitzenden stimmte das Plenum am Dienstag mit breiter Mehrheit zu. Die 30 Mitglieder des Ausschusses sollen am Donnerstag ernannt werden.

Seine Arbeit soll das Gremium im März aufnehmen, der Abschlussbericht wird für Ende des Jahres erwartet. Der Ausschuss soll untersuchen, wie die Zulassungen von Pestiziden in der EU generell zustande kommen – und dabei ein besonderes Augenmerk auf die Genehmigung von Glyphosat legen. Geprüft werden soll laut Mandat unter anderem die "Qualität von Studien", auf die sich die Experten aus den Mitgliedstaaten sowie die EU-Agenturen für Lebensmittel und Chemikalien stützen.

Ferner soll der Ausschuss eine etwaige Einflussnahme der Industrie auf das Zulassungsverfahren prüfen und mögliche Interessenskonflikte unter die Lupe nehmen. Dabei geht es nicht zuletzt um Berichte, nach denen der Glyphosat-Hersteller Monsanto massiven Einfluss auf Studien über die Auswirkungen des Unkrautvernichters auf die menschliche Gesundheit genommen haben soll.

Das in den 70er-Jahren vom US-Konzern Monsanto entwickelte Glyphosat ist eines der weltweit meistverkauften Herbizide. Kritiker warnen vor einem möglichen Krebsrisiko. Sie verweisen auf einen Bericht der zur Weltgesundheitsorganisation WHO gehörenden Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC), nach dem Glyphosat "wahrscheinlich krebserregend bei Menschen" ist.

Aufsichtsbehörden in der EU kamen hingegen zu dem Schluss, dass von Glyphosat keine Gefahr für die Gesundheit von Menschen ausgeht. Ende November hatten die EU-Staaten nach langem Streit beschlossen, die Zulassung für Glyphosat um fünf Jahre zu verlängern. (APA, 6.2.2018)