Schon wieder sorgt eine Hochzeitstorte in den USA für Schlagzeilen: Nachdem der oberste Gerichtshof seine Entscheidung über eine verweigerte Torte für ein schwules Ehepaar in Colorado erst treffen muss, ist es in einem ganz ähnlichen Fall nun zu einem Urteil gekommen: Cathy Miller, Eigentümerin der Tastries Bakery in Kalifornien, hatte sich letzten August geweigert, einen Auftrag eines lesbischen Paares anzunehmen. Ihr religiöser Glaube hindere sie daran, und das Recht auf Religionsausübung schlage in diesem Fall das Argument, dass sie mit dieser Weigerung gegen ein kalifornisches Anti-Diskriminierungsgesetz verstößt. David Lampe, Richter im Kern County, bestätigte diese Ansicht. Miller muss demnach nicht für Homosexuelle backen.

Eine Torte als Ausdruck künstlerischer Freiheit

Allerdings betonte der Richter, dass es in diesem Fall vor allem um künstlerische Freiheit bzw. Meinungsfreiheit gehe. Das Recht auf Religionsausübung könne hingegen nicht generell von Unternehmen herangezogen werden, um bestimmten Gruppen Dienstleistungen oder Produkte zu verweigern. Man müsse unterscheiden, ob ein Konditor seine Kuchen in die Auslage stellt und sie dann nicht an Homosexuelle verkaufen wolle – oder ob ein Konditor eine Torte deswegen nicht kreieren will. Eine Torte sei ein Ausdruck der künstlerischen Freiheit. Die Konditorin zeigte sich "überglücklich" über die Entscheidung, sagte sie der L.A. Times, und sie akzeptiere auch die Differenzierung des Richters.

Den Fall des schwulen Paares aus Colorado wird der Supreme Court erst entscheiden. Im Dezember hat eine Anhörung stattgefunden – der Fall sorgt auch für Aufsehen, weil sich Politiker auf die Seite des Paars bzw. des Konditors stellen. Für Letzteren sprach sich beispielsweise das Justizministerium aus. Nicht nur Konditoren verweigern Aufträge für Homosexuelle: Es gab außerdem Standesbeamte, die keine Schwulen und Lesben trauen wollten, und auch Floristen und Fotografen, die Aufträge absagten. Im Juni 2015 hat der Oberste Gerichtshof die gleichgeschlechtliche Ehe im ganzen Land erlaubt. (lhag, 8.2.2018)