Andrea Jelinek übernimmt die Leitung des Datenschutzausschusses der EU.

Foto: Stefanie Korherr / DER STANDARD

Ein großer Teil des privaten Lebens, von Unternehmens- und Behördenaktivitäten spielt sich mittlerweile im Internet ab. Daten werden geteilt, gespeichert, gehandelt. Damit sie in Zukunft besser geschützt sind, tritt ab dem 25. Mai die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Kontrolliert wird deren Einhaltung vom Europäischen Datenschutzausschuss. Mit der Leitung des Ausschusses wurde nun die Österreicherin Andrea Jelinek betraut.

Jelinek ist keine Quereinsteigerin auf dem Gebiet. Die 1961 geborene Wienerin leitete bereits seit 2014 die österreichische Datenschutzbehörde. Davor zeichnete sich bei der promovierten Juristin allerdings noch eine etwas andere Karriere ab.

Vorgeschichte

Noch während des Studiums arbeitete sie unter anderem als Referentin im Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF), danach als Rechtsanwaltskonzipientin und ab 1991 als juristische Referentin im Generalsekretariat der Österreichischen Rektorenkonferenz. Zwei Jahre später wechselte sie ins Innenministerium, wo sie zunächst als Referentin, später als Referatsleiterin in der Rechts- und Legistikabteilung tätig war. Eines ihrer Spezialgebiete – Asyl- und Fremdenrecht – sollte auch ihre weitere Laufbahn bestimmen. Von Oktober 2010 bis Juni 2011 übernahm sie die Leitung der Wiener Fremdenpolizei. Davor wurde sie 2003 noch als erste Frau in Wien unter dem damaligen Innenminister Ernst Strasser (ÖVP) zur Leiterin eines Polizeikommissariats ernannt. Im Zuge ihrer Tätigkeiten erhielt die Mutter einer erwachsenen Tochter bereits mehrere Auszeichnungen, darunter 2011 das Große Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich. Privat trifft man sie zum Ausgleich beim Skifahren, Wandern oder im Theater.

Schwierige Aufgabe

Mit der neuen Stelle wartet auf Jelinek jedenfalls erneut eine herausfordernde Aufgabe. Denn der Datenschutzausschuss soll auch in bestimmten Streitfällen über die Auslegung der neuen Grundverordnung entscheiden. Beispielsweise werden auch Sammelklagen von Nutzern gegen große Konzerne möglich sein. So eine hatte der Europäische Gerichtshof erst Ende Jänner abgelehnt – Jurist und Datenschützer Max Schrems wollte mit 25.000 weiteren Nutzern aus Österreich gegen Facebook vorgehen. Aktuell ist das nicht möglich, ab dem 25. Mai dann schon.

Als oberste Datenschützerin der EU wird sich Jelinek wohl auch damit befassen. (Birgit Riegler, 8.2.2018)