Graz – Bei der Berufungsverhandlung im Fall des Islampredigers Mirsad O. ist am Freitag in Graz die Strafe in der Höhe von 20 Jahren bestätigt worden. Er wurde im Juni 2016 wegen der Verbrechen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation und kriminellen Vereinigung, außerdem als Bestimmungstäter für die terroristischen Straftaten Mord und schwere Nötigung verurteilt. Die Strafe von Muchbarek T. wurde etwas herabgesetzt.

Die Berufungsverhandlung des Oberlandesgerichts Graz (OLG) fand aus Sicherheitsgründen im Straflandesgericht statt. Beide Angeklagten, Mirsad O. und Muchbarek T., trugen nicht nur während der gesamten Verhandlung Handschellen, diese waren auch noch an einem Spezialgürtel der Männer fixiert, sodass die Hände so gut wie gar keine Bewegungsmöglichkeit hatten. Ein Dutzend Sicherheitsleute einer Sondereinheit mit schusssicheren Westen und Helmen sicherte den Bereich, in dem sich die Angeklagten befanden, im restlichen Saal und draußen waren noch Polizisten verteilt.

"Seine Predigten waren Verirrungen"

Der Verteidiger von Mirsad O. erklärte, sein Mandant sei in der Haft daraufgekommen, dass "seine Predigten Verirrungen waren". Dem Angeklagten wurde seinerzeit von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, durch seine Reden junge Männer veranlasst zu haben, sich der Terrororganisation "Islamischer Staat" ("IS") anzuschließen. Außerdem sei er als Bestimmungstäter nicht erfolgreich gewesen, sondern es sei bei dem Versuch geblieben, betonte der Anwalt. Der Richtersenat sah das anders: Die Strafe bleibt bestehen, denn "er hatte eine besondere Stellung, seine Botschaften hatten eine ideologische Strahlkraft", so die Begründung. Lebenslange Haft sei kein Thema, aber "wir sehen die Notwendigkeit, die zeitlich höchste Strafe zu verhängen."

Zusammen mit O. war auch der Tschetschene Muchbarek T. zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Er wurde für schuldig der schweren Nötigung, der Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation und kriminellen Vereinigung befunden. In seinem Fall wurde die Strafe vom OLG etwas vermindert, er muss jetzt achteinhalb statt zehn Jahre ins Gefängnis. Ihm wurde seine Unbescholtenheit zugutegehalten. Er ist zwar vorbestraft, doch diese Strafe war zum Tatzeitpunkt noch nicht rechtskräftig gewesen.

Die Strafe für Mirsad O. lautet daher weiterhin 20 Jahre, bei Muchbarek T. sind es achteinhalb Jahre. Gegen diese Entscheidung ist kein Rechtsmittel mehr möglich. (APA, 9.2.2018)