Wien – "Ich muss aufgeben, ich will nicht mehr", dachte sich Monika K. am 3. August 2017 in Wien-Meidling. Ein Auslöser für diesen Gedanken: Sie wurde nicht zu einer Familienfeier ihres damaligen Lebensgefährten eingeladen. Dahinter steht noch eine, laut Verteidiger "jahrzehntelange Leidensgeschichte" – seit 1998 leidet die 54-Jährige an "somatischen Schmerzen", zwischen März 2014 und dem heurigen Jänner war die Beamtin daher 91 Wochen im Krankenstand. Im August wollte die Frau ihr Leiden beenden – was sie nicht vor das Schöffengericht unter Vorsitz von Nicole Baczak gebracht hätte, wenn die Angeklagte in der Wohnung nicht auch einen Regenschirm angezündet hätte.

An viel kann sich K. nicht mehr erinnern. Sie habe dutzende Psychopharmaka geschluckt, schildert sie dem Senat, "dann war ich belämmert". Offenbar war die Unbescholtene dennoch geistig klar genug, dass sie mit einem Stuhl und einer Kommode die Eingangstür in der Wohnung ihres Partner verbarrikadieren konnte und anschließend den Kunststoffschirm im entsprechenden Ständer im Vorraum anzünden konnte.

Offene Balkontüre

"Ich weiß nicht, was ich mir überlegt habe", sagt die Angeklagte bei einer Gelegenheit, bei einer anderen wiederum, dass sie hoffte, durch die Rauchgase zu ersticken. Eine Aussage, die Beisitzer Georg Olschak mit einer berechtigten Bemerkung hinterfragt: "Aber die Balkontüre war doch offen? Dann wären Sie ja nicht erstickt."

Die offene Türe war auch das Glück der anderen Bewohner in dem Haus. Ein Mieter, der seinen Müll entsorgte, bemerkte den Rauch und alarmierte die Feuerwehr. Die bemühte sich gar nicht, die verrammelte Tür zu öffnen, sondern stieg gleich über den Balkon ein, löschte die Flammen und rettete die Bewusstlose.

Vorsitzende Baczak will vom Sachverständigen Andreas Kocum wissen, ob aus dem brennenden Regenschirm eine Feuersbrunst hätte werden können, was dieser bejaht. Zehn bis 20 Minuten habe es vor dem Eintreffen der Löschmannschaft bereits gebrannt. "Was ich aus Ihrem Gutachten gelernt habe, ist, dass es zu einem Flash-Over hätte kommen können", merkt Baczak an. "Ja, wenn es heiß genug wird, gasen alle Materialien aus und zünden", sagt der Experte.

"Tragische Geschichte"

"Es ist sicher eine tragische Geschichte, aber es reicht der bedingte Vorsatz", sagt die Staatsanwältin im Schlussplädoyer und verweist darauf, dass K. im Spital sagte, sie habe die Tür blockiert, um die Feuerwehr zu behindern. Der Senat entscheidet sich bei einem Strafrahmen von ein bis zehn Jahren für rechtskräftige 18 Monate bedingt. Ihren Beamtenstatus verliert K. nicht, dafür muss sie Bewährungshilfe in Anspruch nehmen und ihre psychischen Probleme behandeln lassen. Daran arbeitet die Frau bereits, wie sie verrät: Sie ist mittlerweile wieder Single und hat andere Kontakte geknüpft. (Michael Möseneder, 9.2.2018)