Genf/Zürich – Das Genfer Strafgericht hat einen ehemaligen Kundenberater der Credit Suisse zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Der Berater habe das Vertrauen der Kunden missbraucht und mehrere Millionen Franken ergaunert, hieß es bei der Urteilsverkündung.

Dabei habe er einen Schaden von 143 Millionen Schweizer Franken (derzeit 123,76 Mio. Euro) verursacht und sich selbst um 30 Millionen Franken bereichert, sagten die Richter am Freitag.

Der ehemalige Banker wurde wegen gewerbsmäßigen Betrugs, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung schuldig gesprochen. Das Urteil kann vor dem Genfer Kantonsgericht angefochten werden.

Das Gericht folgte bei der Verurteilung dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte habe während acht Jahren kriminelle Handlungen vorgenommen und dabei sehr großen Schaden verursacht. Das Hauptmotiv sei Profitgier gewesen.

Seit zwei Jahren in Haft

Der 54-Jährige befindet sich bereits seit zwei Jahren im Gefängnis, zuerst in Untersuchungshaft und dann im vorzeitigen Strafvollzug. Da diese Zeit von der Freiheitsstrafe abgezogen wird, ist für ihn ab April 2019 eine bedingte Entlassung möglich.

Bei den Geschädigten handelt es sich unter anderem um den ehemaligen georgischen Premierminister Bidzina Iwanischwili. Die Großbank hatte zuvor erklärt, dass der ehemalige Berater gegen die internen Vorschriften und gegen das schweizerische Recht verstoßen habe.

Weiter habe der Angeklagte versucht, diese Handlungen vor der Bank zu verbergen. Neben der Freiheitsstrafe beschlagnahmte das Gericht Vermögenswerte von 22 Millionen Franken, darunter auch Immobilien.

Die Großbank wird ihre Ansprüche auf einen Teil dieses illegal erworbenen Geldes geltend machen können, um es den geschädigten Kunden zukommen zu lassen. (APA, 9.2.2018)