Wien – Vorige Woche wurde der ehemalige Hypo-Alpe-Adria-Chef Wolfgang Kulterer bedingt aus dem Gefängnis entlassen. Er hatte sich wohlverhalten, seine Freigänge laut Landesgericht Klagenfurt "ohne Beanstandungen absolviert", und er hat nun einen Arbeitsplatz.

Doch Kulterers Plan, ein Geschenk seiner Lebensgefährtin einzulösen und Mitte Februar mit ihr für etwas mehr als zwei Wochen nach Vietnam zu reisen, will die Staatsanwaltschaft Klagenfurt einen Strich durch die Rechnung machen. Gegen Kulterer sind noch Verfahren offen, zwei Urteile mit Haftstrafen (einmal rund vier Jahre, einmal zehn Monate) müssen vom Obersten Gerichtshof erst behandelt werden.

"Erhöhter Fluchtanreiz"

Die Staatsanwaltschaft geht nun aber von Fluchtgefahr aus, will Kulterer den Pass abnehmen und ihn verpflichten, sich jeden Tag bei der Polizei zu melden. Es sei unter anderem wegen seiner früheren "zahlreichen und intensiven internationalen Kontakte" als Ex-Hypo-Chef "von einem derart erhöhten Fluchtanreiz auszugehen", dass die Untersuchungshaft gegen Kulterer nur durch diese "gelinderen Mittel" ersetzt werden könne, heißt es im Antrag der Staatsanwaltschaft ans Gericht.

Andernfalls müsse Kulterer schon am Tag seiner bedingten Entlassung wieder inhaftiert werden, schrieb der Staatsanwalt am 2. Februar. Kulterer hatte alle involvierten Richter über seine Pläne vorinformiert und am 24. Jänner einen Antrag gestellt.

Nie "Fluchtanstalten" gemacht

Das Landesgericht Klagenfurt ließ die Staatsanwaltschaft abblitzen. Man sehe keine Fluchtgefahr, unter anderem, weil der Ex-Banker doch einen Job als Geschäftsführer habe und eine in Österreich integrierte Lebenspartnerin, die ihm auch die Reise geschenkt habe. Zudem habe Kulterer auch in seiner Zeit als Freigänger immer einen gültigen Reisepass besessen, aber nie "Fluchtanstalten" gemacht.

Und zum Thema "internationale Kontakte" des ehemaligen Hypo-Bankers erinnert das Gericht daran, dass die Hypo Alpe Adria "im ostasiatischen Raum nie aktiv gewesen ist".

Richterin kritisierte Staatsanwalt scharf

Der Staatsanwalt ist derselbe, dem die Richterin beim jüngsten (nicht rechtskräftigen) Freispruch Kulterers einen groben Mangel an Objektivität vorgeworfen hat. Kulterers Anwältin Ulrike Pöchinger sieht darin auch einen Zusammenhang: "Die massive Kritik an der Objektivität des Staatsanwaltes durch das Gericht, in Zusammenschau mit dem unmittelbar darauf folgenden rechtswidrigen Antrag (auf gelindere Mittel, Anm.), lässt rechtsstaatlich bedenkliche Rückschlüsse auf alle anderen Verfahren zu, in denen dieser Staatsanwalt die Anklage gegen Kulterer vertreten hat."

Der Staatsanwalt kann binnen 14 Tagen Beschwerde beim Oberlandesgericht Graz einlegen. Dieses Rechtsmittel hat allerdings keine aufschiebende Wirkung, Kulterer kann seine Reise also antreten. (Renate Graber, 12.2.2018)