St. Gallen – Eine Deutsche muss sich nach dem Tod ihrer einjährigen Tochter in der Schweiz wegen vorsätzlicher Tötung vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft St. Gallen klagte die 35-jährige Mutter und den 54-jährigen Schweizer Vater nach zweieinhalb Jahren Ermittlungen an.

Die Leiche des Mädchens war im Sommer 2015 bei einer Hausdurchsuchung im Keller gefunden worden. Das Kind war schon einige Zeit tot, wie die Polizei damals berichtete. Sozialarbeiter hatten die Beamten alarmiert, weil sie das Mädchen bei einem Hausbesuch nicht vorgefunden hatten.

Sorgfaltspflicht verletzt

Die Eltern stünden im Verdacht, aufgrund ihres Drogenkonsums die elterlichen Sorgfaltspflichten verletzt zu haben, so die Staatsanwaltschaft. Sie hätten das Kind nicht richtig ernährt und medizinisch versorgen lassen. Es sei durch die Vernachlässigung gestorben. Die Staatsanwaltschaft beantragte zehneinhalb Jahre Haft für die Mutter, acht Jahre für den Vater.

"Meine Mandantin ist entsetzt", sagte die Anwältin der Angeklagten, Monika Brenner. Sie weise die Schuld am Tod ihrer Tochter von sich. Eine Erklärung für den Tod des Mädchens habe sie aber nicht. Brenner rechnete nicht damit, dass ein Prozess vor Ende des Jahres beginnt. Die Deutsche lebe seit vielen Jahren in der Schweiz, sagte die Anwältin. (APA, 12.2.2018)