Bratislava – Tschechiens geschäftsführender Regierungschef Andrej Babis hat im Streit um mutmaßliche Verstrickungen mit der kommunistischen Staatssicherheit vor Gericht verloren. Das Regionalgericht in Bratislava wies eine Klage des Gründers der populistischen Bewegung ANO gegen die slowakische Aufarbeitungsbehörde UPN ab.

Das Urteil von Ende Jänner sei nun endgültig und rechtskräftig, sagte ein Sprecher am Dienstag. Das Institut des Nationalen Gedächtnisses (UPN) – das Gegenstück zur deutschen Gauck-Behörde – hatte tschechoslowakische Geheimdienstunterlagen veröffentlicht, nach denen der 63-Jährige als informeller Mitarbeiter der damaligen Staatssicherheit (StB) identifiziert werden könne. Der Politiker, Multimilliardär und Unternehmensgründer klagte auf Unterlassung.

Vertrauensfrage verloren

Die Richter begründeten ihre Entscheidung nun damit, das UPN habe die gesetzliche Aufgabe, die kommunistische Vergangenheit aufzuarbeiten. Es sei nicht dafür verantwortlich, wer in den historischen Dokumenten eingetragen sei.

In einer ersten Reaktion zu dem Urteil beteuerte Babis abermals, er habe nie mit dem Geheimdienst StB zusammengearbeitet und nie etwas unterschrieben. Das Babis-Minderheitskabinett in Tschechien ist derzeit nur noch geschäftsführend im Amt, nachdem die Regierung die Vertrauensfrage verloren hatte. Präsident Milos Zeman will Babis dennoch eine zweite Chance zur Regierungsbildung geben. (APA, 13.2.2018)