Budapest – Die ungarische Regierung geht mit aller Schärfe gegen zivile Organisationen vor, die Flüchtlingen und Asylsuchenden helfen. Ein Gesetzespaket, das Viktor Orbáns Kabinettschef Antal Rogán in der Nacht auf Mittwoch als Entwurf im Parlament einbrachte, sieht unter anderem eine 25-prozentige Strafsteuer auf alle Spenden vor, die diese NGOs aus dem Ausland erhalten.

Mitarbeitern derartiger NGOs kann außerdem der Aufenthalt in einer acht Kilometer breiten Zone entlang der ungarischen Schengen-Außengrenze untersagt werden. Ausländische Mitarbeiter können laut dem Entwurf sogar des Landes verwiesen werden. Experten äußern Zweifel, dass diese Vorhaben im Einklang mit der ungarischen Verfassung und dem europäischen Recht stehen.

Durchleuchtung durch den Geheimdienst

Ein weiterer Entwurf schreibt vor, dass NGOs, die Flüchtlingen und Asylsuchenden helfen, eine Genehmigung des Innenministeriums brauchen. Besitzen sie diese nicht, drohen hohe Geldstrafen oder die Auflösung durch die Behörden. Voraussetzung für eine solche Genehmigung ist eine Überprüfung durch den Geheimdienst.

Die drei Gesetzesentwürfe sind nach ihren Präambeln "Teil des Stop-Soros-Gesetzespakets". Ungarns Regierung unterstellt dem US-Milliardär und Philanthropen George Soros, die Einwanderung von Muslimen nach Europa bewusst zu organisieren und zu finanzieren. Beweise hat sie dafür nicht vorgelegt. Soros' Stiftungen unterstützen unter anderem NGOs, die Asylsuchenden mit Ratschlägen und juristischem Beistand helfen.

Genehmigungspflicht für Vereine

Für das Gesetz, das eine Genehmigungspflicht von NGOs vorsieht, die Flüchtlingen helfen, benötigt die Regierung allerdings eine Zweidrittelmehrheit, über die sie derzeit nicht verfügt. Die anderen beiden Gesetze dürften noch vor der Parlamentswahl am 8. April beschlossen werden. Aber auch diese Gesetze, die mit einfacher Mehrheit verabschiedet werden können, drohen die Tätigkeit von Menschenrechts- und Aslyrechtsorganisationen erheblich einzuschränken.

Schon seit dem Vorjahr gilt in Ungarn ein Gesetz, das alle Zivilorganisationen, die mehr als 24.000 Euro im Jahr aus dem Ausland erhalten, dazu zwingt, sich bei Gericht zu registrieren. Sie müssen außerdem in allen Publikationen die Bezeichnung "auslandsgeförderte Organisation" anführen. Das Gesetz ist derzeit Gegenstand eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU. (APA, 14.2.2018)