Der früherere Meinl-Bank-Chef Peter Weinzierl erneut einen Einstellungsantrag eingebracht.

Foto: APA/HERBERT PFARRHOFER

Wien – Neuer Einstellungsantrag in der Causa Meinl/Sachdividende: Der früherere Meinl-Bank-Chef Peter Weinzierl hat am 1. Februar bei der Staatsanwaltschaft (StA) Wien erneut einen Einstellungsantrag eingebracht, die StA hat nun vier Wochen Zeit, den Antrag samt Stellungnahme ans Straflandesgericht Wien weiterzuleiten.

Das ist jedenfalls die Sicht der Staatsanwaltschaft, Weinzierls Anwalt Herbert Eichenseder sieht es anders. Er sagt, dass die StA gleich entscheiden muss, und beruft sich dabei auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Wien. Das hat wie berichtet jüngst entschieden, dass die Staatsanwaltschaft in dieser Causa bis 31. Jänner entweder Anklage erheben muss – oder die Sache einzustellen hat. Die Anklagebehörde habe gegen das Beschleunigungsgebot verstoßen.

Entscheidung auch in der Justiz umstritten

Daraufhin hat das Justizministerium den Vorhabensbericht der StA an den Weisungsrat weitergeleitet – und zwar am 31. Jänner. Schneller habe man in dieser Angelegenheit nicht handeln können, wurde damals erklärt. Und: Damit habe man der Fristsetzung des OLG Wien genüge getan. Anwalt Eichenseder meint aber eben, dass das nicht der Fall sei – es gibt aber keine Judikatur, an die man sich halten könnte. Denn: Dass das OLG der Staatsanwaltschaft eine derartige Frist setzt, sei noch nicht vorgekommen. Die Entscheidung ist auch in der Justiz umstritten, das OLG hätte dem Einstellungsantrag des Ex-Meinl-Bankers auch stattgeben können.

Der Vorhabensbericht der StA mäandert schon länger in der Justiz herum. Im April 2015 wies das OLG die erste Anklage der StA zurück, der Ermittlungsstand reiche nicht für eine Hauptverhandlung aus. Im Sommer 2015 gab es noch Einvernahmen, danach geschah nichts mehr – bis zum Einstellungsantrag, den das OLG mit der Fristsetzung erledigt hat. Erst jetzt liegt die neue Anklage beim Weisungsrat. In der Causa geht es um die 2009 ausgeschüttete Sachdividende von 212 Millionen Euro; beschuldigt ist auch Julius Meinl V. Es gilt die Unschuldsvermutung. (Renate Graber, 14.2.2018)