Wien – Im Verfahren rund um die Bestechung ausländischer Notenbanken durch die Nationalbank-Tochtergesellschaft OeBS sind heute, Montag, am Wiener Straflandesgericht bei der Neuverhandlung die Strafen niedriger ausgefallen. Fünf bedingte Freiheitsstrafen zwischen 18 und 21 Monaten wurden verhängt. Alle Angeklagten waren geständig, mildernd wirkte sich unter anderem die lange Verfahrensdauer aus.

Verurteilt wurden die Angeklagten, weil sie jahrelang den Zentralbanken von Aserbaidschan und Syrien Schmiergeld zahlten, um zu Aufträgen zur Banknoten- und Münzenherstellung zu kommen. Persönliche Bereicherung wurde ihnen nicht vorgeworfen, sondern Untreue und Bestechung. Vereinbart wurden mit den jeweiligen Zentralbankvertretern überhöhte Preise, 20 Prozent davon flossen als Kick-Back zurück. In Aserbaidschan gebe es bis heute offenbar kein Interesse an einer Aufklärung, die Betroffenen seien immer noch im Amt, stellte Richter Christian Noe fest. Die Syrien betreffenden Fakten wurden für weitere Ermittlungen ausgeschieden.

18 Monate Haft für Ex-Geschäftsführer

Konkret wurden die früheren OeBS-Geschäftsführer Michael Wolf und Johannes Miller zu je 18 Monaten Haft verurteilt. Der ehemalige Geschäftsführer der Münze Österreich, Kurt Meyer, erhielt 21 Monate Haft, ebenso ein früherer Vertriebsmitarbeiter. Eine frühere Vertriebsmitarbeiterin erhielt 18 Monate Haft. Alle Freiheitsstrafen wurden mit einer Probezeit von drei Jahren bedingt ausgesprochen.

Damit fielen die Strafen niedriger aus als im ersten Rechtsgang, wo Meyer und der Vertriebsmitarbeiter noch teilweise unbedingte Haftstrafen ausgefasst hatten. Das erstinstanzliche Urteil war vom Obersten Gerichtshof (OGH) teilweise aufgehoben und eine Neuverhandlung angeordnet worden.

Staatsanwalt Bernhard Löw ließ in seinem Plädoyer vor dem Urteil aufhorchen: Er könne sich nicht vorstellen, dass die hier Sitzenden sich das Ganze ausgedacht hätten, ohne dass irgendein Verantwortlicher davon wüsste. Es gebe dafür aber keine Beweise, das müsse man in einem Rechtsstaat akzeptieren.

Lange Verfahrensdauer strafmildernd

Den erstinstanzlichen Freispruch für Ex-OeBS-Aufsichtsratschef und Ex-OeNB-Vizegouverneur Wolfgang Duchatczek hatte der OGH bestätigt.

Richter Noe begründete die nunmehr niedrigeren Strafen, dass alle Angeklagten zumindest tatsachengeständig waren. Auch hätten sie sich sonst nichts zuschulden kommen lassen, außerdem wirke die lange Verfahrensdauer strafmindernd. Das erstinstanzliche Urteil war im Oktober 2014 gefällt worden. Trotzdem habe der Schöffensenat – schon wegen des Millionenschadens – über der Mindeststrafe von einem Jahr bleiben müssen. Die Privatbeteiligten wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Das Verfahren gegen zwei Anwälte, die die Zahlungen unter anderem über eine panamesische Firma (Venkoy) abwickelten, wurde ausgeschieden und auf Mai vertagt. Hier soll noch eine Zeugin gehört werden. (APA, 19.2.2018)