Tübingen/Wien – Koinzidenz oder nicht: Nachdem in den vergangenen Wochen die Abgasversuche mit Affen und Menschen heftig diskutiert wurden, hat nun die Staatsanwaltschaft Tübingen wegen anderer Versuche an Primaten in Deutschland Strafbefehle wegen Tiermisshandlung beantragt. Betroffen sind drei verantwortliche Mitarbeiter des Max-Planck-Instituts (MPI) für kybernetische Biologie in Tübingen.

Dokumentation mit versteckter Kamera

An diesem MPI wurde unter der wissenschaftlichen Leitung des Neurobiologen Nikos Logothetis Hirnforschung mit Affen betrieben. Tierschützer hatten mit versteckter Kamera in dem Labor gefilmt – zum Beispiel einen blutverschmierten Affen – und Anzeigen gegen Mitarbeiter erstattet. Der Hauptvorwurf lautet, dass die Forscher von 2013 bis 2015 bei drei Affen die Versuche zu spät beendet und dadurch den Tieren länger andauernde Leiden zugefügt hätten.

Inzwischen wurden an dem Institut die Versuche mit Affen beendet – nach Angaben des verantwortlichen Forschers Nikos Logothetis, weil ihm der Rückhalt aus der Wissenschaft fehlte. Nun soll der 67-jährige Bereichsleiter sowie der 49-jährige Versuchsleiter und der 55-jährige stellvertretende Tierhalter vom Tübinger Amtsgericht aufgefordert werden, Geldstrafen bezahlen, wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte.

Möglicher Verstoß gegen das Tierschutzgesetz

Das Ermittlungsverfahren gegen weitere Beschuldigte wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz wurde laut Staatsanwaltschaft eingestellt. Diese Personen konnten nach Erkenntnis der Staatsanwaltschaft nicht über den Abbruch von Versuchen entscheiden. Im Zentrum des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft stand die Frage, ob drei der Versuchstiere nach dem Auftreten klinischer Symptome zu einem früheren Zeitpunkt hätten eingeschläfert werden müssen.

Der Verwaltungsrat der Max-Planck-Gesellschaft hat entschieden, dass Logothetis bis zum Abschluss des Verfahrens keine Tierversuche durchführen oder anleiten wird. Dem Geschäftsführenden Direktor am Institut wurden kommissarisch die entsprechenden Befugnisse übertragen.

Die Max-Planck-Gesellschaft hat in einem 2017 veröffentlichten Grundsatzpapier verbindliche Standards für Tierversuche in der MPG festgelegt und erwarte, "dass ihre Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen ihrer Verantwortung dementsprechend gerecht werden". (tasch, 20.2.2018)