Musiker Andreas Gabalier hat laut dem Obersten Gerichtshof "einen höheren Grad an Toleranz zu zeigen", weil er selbst auch Äußerungen getätigt hat, "die geeignet sind, Kritik auf sich zu ziehen".

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Wien – Schlagersänger Andreas Gabalier ist nun auch am Obersten Gerichtshof mit seiner Klage gegen Konzerthaus-Chef Matthias Naske abgeblitzt. Das Höchstgericht hat laut einem Bericht der "Presse" vom Montag die Entscheidungen des Handelsgerichts Wien und des Oberlandesgerichts bestätigt, wonach Naskes Interviewaussagen über Gabalier durch die Meinungsfreiheit gedeckt sind.

Naskes Aussage, er hätte Gabalier im Konzerthaus nicht auftreten lassen, denn man müsse wissen, wer Gabalier sei und wofür er stehe, und das Konzerthaus treffe auch gesellschafts- und kulturpolitische Aussagen, sind demnach zulässig. Der Oberste Gerichtshof hat laut dem Bericht erneut bestimmte Aussagen des Sängers in Erinnerung gerufen, der etwa vom "Genderwahnsinn" gesprochen und die Bundeshymne beim Grand Prix von Spielberg im Jahr 2014 in der alten Version ohne Töchter gesungen habe.

Kritische Aussagen Gabaliers als Grund

"Aufgrund dieser Aussagen hat der Kläger aber – durchaus im Sinne der Rechtsprechung zu Äußerungen von Politikern in Ausübung ihres öffentlichen Amts – einen höheren Grad an Toleranz zu zeigen, hat er damit doch selbst öffentliche Äußerungen getätigt, die geeignet sind, Kritik auf sich zu ziehen", beschieden die Richter. (APA, red, 26.2.2018)