Der Bedarf an kompetenter Beratung zum Thema gesunde Ernährung ist groß.

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Qualitätsgesicherte Beratung trägt künftig dieses Siegel.

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Ernährungswissenschafter erfüllen die gesetzlichen Qualifikationskriterien zur Durchführung einer gewerblichen Ernährungsberatung. "Ernährungstrainer" oder "Ernährungscoaches", die diverse Kurzlehrgänge absolviert haben, hingegen nicht – diese Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof kürzlich gefällt.

Der Verband der Ernährungswissenschafter Österreichs (VEÖ) warnt: "Angesichts des großen Bedarfs an kompetenter Information sind leider viele selbst ernannte Experten ohne fachliche Qualifikation aktiv, die individuelle Einzelberatung in Ernährungsfragen auch als Schulung getarnt anbieten."

Unqualifizierte Tipps in diesem Bereich könnten aber massive gesundheitliche Probleme verursachen, kritisierte der Verband. Der OGH habe entsprechende gesetzeswidrige Praktiken nunmehr untersagt.

Keine notwendige Ausbildung

Im zugrunde liegenden Fall hatten die Vorinstanzen der Beklagten das Anbieten von Dienstleistungen, die dem Gewerbe der Ernährungsberatung vorbehalten sind, verboten. Dabei ging es um Training, Coaching oder Schulung zu Themen wie Abnehmen, Ernährung bei Unverträglichkeiten, Kinderernährung oder Ernährung im Alter.

Das Unterlassungsgebot gründete auf dem unstrittigen Umstand, dass die Betreffende nicht über die für das Anbieten der Beratungstätigkeit notwendige Ausbildung verfüge. Die Beklagte machte hingegen geltend, es bestehe weder ein zwingendes öffentliches Interesse an der Reglementierung des Berufs der Ernährungsberatung noch sei die Vorschrift verhältnismäßig.

Nachdem der OGH bereits klargestellt hatte, dass Ernährungsberatung als Gesundheitsgewerbe reglementiert ist und nicht von "unqualifizierten Branchen wie Energetikern" durchgeführt werden darf, seien nunmehr auch die Auswegrouten über "Ernährungstraining" und "Einzelschulung" geschlossen worden, betonte der VEÖ.

Krankheiten erkennen

Ernährungsberater müssten in der Lage sein, etwaige Krankheiten im Vorfeld zu erkennen. "Diese gesetzlichen Schutzkriterien erfüllen Ernährungswissenschafter durch ihre umfassende multidisziplinäre Ausbildung", betonte der OGH.

Qualitätsgesicherte ernährungswissenschaftliche Beratung ist künftig an einem Siegel des VEÖ erkennbar. (APA, 28.2.2018)