Karlsruhe/Berlin – Zwei junge Männer, die sich im Februar 2016 am Berliner Kurfürstendamm ein illegales Autorennen geliefert und dabei einen Pensionisten getötet haben, durften nicht als Mörder verurteilt und auch nicht zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt werden. Das entschied der Bundesgerichtshof am Donnerstag und kippte damit das erste, höchst umstrittene "Raser-Urteil" Deutschlands. Der Fall muss nun vor dem Berliner Landgericht neu verhandelt werden, die beiden Beschuldigten können auf ein milderes Urteil hoffen.

Der 24-Jährige und der 26-Jährige waren in der Februarnacht 2016 mit mehr als 160 km/h über den Einkaufsboulevard gerast. Auf der Höhe des Kaufhauses des Westens (Kadewe) überfuhr einer eine rote Ampel und rammte das Auto eines 69-Jährigen, das 70 Meter weit geschleudert wurde. Der Pensionist starb.

Auto als Mordwaffe genutzt

Vom Landgericht Berlin wurden die beiden Männer im Februar darauf – erstmals in Deutschland – wegen Mordes verurteilt, nicht wegen fahrlässiger Tötung. Sie hätten den Tod anderer Menschen bewusst und billigend in Kauf genommen, "mittäterschaftlich und mit bedingtem Vorsatz" gehandelt und das Auto als Mordwaffe genutzt, urteilte das Gericht.

Die beiden Männer gingen in Revision und bekamen nun recht. Der Bundesgerichtshof sah einen Vorsatz, der Voraussetzung für eine Verurteilung wegen Mordes ist, nicht belegt, wertete die Tat als fahrlässige Tötung und verwies den Fall an eine andere Kammer des Landgerichts zurück. Dort muss er nun neu aufgerollt werden.

Das Urteil ist aber kein Freibrief für Raser. Nach dem Unfall am Ku'damm wurden die Strafen verschärft, illegale Autorennen können nun als Verbrechen gewertet und mit zehn Jahren Haft bestraft werden. Auch gibt es nach wie vor die Möglichkeit, Raser als Mörder zu verurteilen. Aber dafür muss der Vorsatz, einen Menschen töten zu wollen, nachgewiesen werden. (bau, 1.3.2018)