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Weil der Kunde vor dem Kauf keine Preisinformation erhält, verstößt Amazon Dash nach Ansicht des LG München gegen deutsches Recht.

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Per Knopfdruck das zur Neige gehende Waschmittel, Katzenfutter oder Kaffee nachbestellen. Bei der Bewerbung seiner Shopping-Buttons "Dash" setzt Amazon vor allem auf den Faktor Komfort. Doch diese Gemütlichkeit ist tückisch, weil intransparent, warnen deutsche Verbraucherschützer. Sie haben gegen Dash geklagt – und gewonnen, wie die Verbraucherzentrale NRW meldet.

Dash verstößt gegen geltendes Recht, befindet das Landgericht München, das sich dem Fall in der ersten Instanz angenommen hat. Grund sind Informationsmangel und die Geschäftsbedingungen, die Amazon für die Verwendung setzt.

Preis wird erst nach Bestellung gezeigt

Wer ein Produkt über Dash bestellt, erhält erst nach getätigter Bestellung eine Information über den Kaufpreis in Form der Bestellbestätigung als E-Mail. Dass dieser sich jederzeit ändern kann, schreibt Amazon auch in die AGB. Um mit deutschem Recht konform zu gehen, müsste Amazon jedoch schon vor dem Kauf über Dash den Preis ersichtlich machen, da dieser eben nicht zwingend der selbe ist, wie zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Einkaufsknopfes.

Bemängelt wird außerdem, dass der Button nicht derart beschriftet ist, dass eindeutig erkennbar ist, dass man damit eine zahlungspflichtige Bestellung tätigt. Er zeigt lediglich den Namen einer Produktgruppe oder das Logo einer Marke.

Amazon geht in Revision

Die Kritik der Verbraucherschützer an Dash währt seit der Einführung der Buttons in Deutschland im August 2016, sie stieß bei Amazon aber bislang nicht auf Gehör. Das Urteil des Münchner Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig, dementsprechend hat es vorläufig keine Konsequenzen auf den Verkauf von Dash.

Amazon hat bereits bekanntgegeben, gegen den Spruch in Berufung zu gehen. "Der Schutz der Kundenrechte ist uns sehr wichtig", erklärt der Konzern in einer dem STANDARD übermittelten Stellungnahme. Man sei davon überzeugt, dass der Dash Button und die dazugehörige App "im Einklang mit der deutschen Gesetzgebung stehen." (red, 02.03.2018)

Update, 11:55 Uhr: Stellungnahme von Amazon ergänzt.