Berlin – Die deutschen Bundesländer wollen das sensationsgierige Fotografieren und Filmen von Todesopfern bei Unfällen beenden und zur Abschreckung unter Strafe stellen. Der Bundesrat beschloss am Freitag, einen entsprechenden Gesetzesentwurf erneut in den Bundestag einzubringen.

Demnach sollen Aufnahmen von Toten mit bis zu zwei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe geahndet werden. Bisher ist das nur für lebende Menschen geregelt. Schon der Versuch eines Fotos, wenn also Gaffer bei Unglücken zum Beispiel ihr Handy zücken, soll künftig strafbar sein. (APA, 2.3.2018)