Berlin – Der deutsche Bundesrat, die Länderkammer des Parlaments, hat am Freitag einen hessischen Gesetzesantrag in den Bundestag eingebracht. "Digitaler Hausfriedensbruch" – also der unerlaubte Zugriff auf fremde Computer, Smartphones, Webcams und Navigationssysteme – soll damit künftig auf Grundlage eines eigenen Straftatbestands mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden.
Derzeit würden nur Daten geschützt, nicht aber IT-Systeme selbst, so der Antrag. Gegen die massenhaften unbemerkte Infiltrationen etwa durch Schadsoftware durch international agierende Cyberkriminelle könnten sich selbst aufmerksamste Nutzer nicht wehren. Bis zu 40 Prozent aller internetfähigen informationstechnischen Systeme in Deutschland seien mit Schadsoftware verseucht.
Am Mittwoch war bekannt geworden, dass es offensichtlich über einen längeren Zeitraum einen großangelegten Hackerangriff auf die deutsche Regierung gegeben hat. Am Donnerstag befasste sich damit auch das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags, das für die Kontrolle der Geheimdienste zuständig ist. Eine unter dem Name "Snake" bekannte russische Hackergruppe soll nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur hinter dem Angriff auf das Datennetzwerk des Bundes stehen. (APA, 2.3.2018)