Wenn sich Ernährungsberatung auf kranke Menschen bezieht, dürfen neben Ärzten nur Diätologen beraten und betreuen.

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Ernährung ist ein Riesengeschäft. Weil sich viele Menschen zu dick fühlen und Unterstützung beim Abnehmen wollen, boomte in den letzten Jahren das Business der Ernährungsberatung. Der Verband der Ernährungswissenschafter (VEÖ) fand diese Entwicklung besorgniserregend und schaltete Rechtsmittel ein. Mit Beschluss vom 21. Dezember 2017 stellte der Oberste Gerichtshof klar, dass gewerbliche individuelle Ernährungsberatung an Qualifikationskriterien gebunden sein muss. Abnehmen: Beratung bleibt Ernährungswissenschaftern vorbehalten, berichtete der Standard.

Im Krankheitsfall

Doch die Situation ist komplexer. Der Verband der Diätologen hat in diesem Bereich ebenfalls eine wichtige Verantwortung. Ernährungsberatung im Sinne der Gewerbeordnung bezieht sich nämlich auf gesunde Menschen. Übergewicht gilt, solange im Rahmen, nicht als Krankheit, sondern fällt in den Bereich der Krankheitsprävention.

Wenn sich Ernährungsberatung auf kranke Menschen bezieht, dürfen jedoch neben Ärzten nur Diätologen beraten und betreuen. Denn liegt eine gesundheitliche Beeinträchtigung oder Erkrankung vor wie Diabetes, Stoffwechselerkrankungen, Adipositas, Krebs, Unverträglichkeiten und Allergien, ist eine ernährungsmedizinische bzw. diaetologische Intervention notwendig. Diätologen werden von den behandelnden Ärzten mit der Ernährungs-Therapie beauftragt. So hat es der Gesetzgeber im Sinne der PatientInnensicherheit geregelt. (red, 6.3.2018)