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Ungarns Premier Orbán muss das Gesetz überdenken.

Foto: Zoltan Mathe/MTI via AP

Brüssel – Der Europäische Gerichtshof hat Ungarn wegen seines umstrittenen Bodengesetzes verurteilt. Damit hat auch ein Österreicher, der Inhaber von Nießbrauchsrechten an landwirtschaftlichen Flächen in Ungarn ist, mit seiner Klage Recht erhalten. Zuvor hatte die EU-Kommission wegen Nichteinhaltung von EU-Vorschriften über die Rechte ausländischer Investoren in diesem Bereich geklagt.

Laut dem EuGH-Urteil verstößt es gegen Unionsrecht, wenn Personen, die nicht in einem nahen Angehörigenverhältnis zu den Eigentümern landwirtschaftlicher Flächen in Ungarn stehen, ihr Nießbrauchsrecht entzogen wird. Diese ungarische Maßnahme stelle eine mittelbare diskriminierende Beschränkung des freien Kapitalverkehrs dar, die nicht gerechtfertigt sei.

Ungarns Argumente zurückgewiesen

Der Gerichtshof wies auch Ungarns Argumentation zurück, dass die Maßnahmen dazu dienten, Verstöße ausländischer Erwerber von Nießbrauchsrechten gegen die nationalen Vorschriften über Devisenkontrolle zu ahnden. Nach ungarischem Recht seien solche Verträge über Nießbrauchsrechte nicht verboten. Die ungarischen nationalen Vorschriften seien mit dem Grundsatz des freien Kapitalverkehrs nicht vereinbar.

In dem Rechtsstreit ging es um Nießbrauchsrechte von Investoren in Ungarn, also vertraglich zugesicherte Rechte auf Nutzen und Gewinne aus Landflächen. Diese hatte Ungarn im Dezember 2013 durch ein Gesetz gekündigt. Betroffen sind auch österreichische Bauern. (APA, 6.3.2018)