Wien/Schwechat – Diese Woche sind bei der AUA wegen einer letztlich abgesagten Betriebsversammlung 140 Flüge ausgefallen, rund 10.000 Passagiere waren davon betroffen. Sie haben Anspruch auf Schadenersatz, auch wenn sie eine alternative Beförderung erhalten hatten, meint das Fluggastrechteportal Airhelp. Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (APF) spricht hingegen von einer Grauzone.

"Außergewöhnliche Umstände" wie unangekündigte Streiks, Unwetter und medizinische Notfälle entbinden Fluglinien von der Pflicht, eine Entschädigung für Flugausfälle und Verspätungen zu zahlen. Eine Betriebsversammlung sei aber kein Streik – noch dazu sei sie abgesagt worden, sagt Christian Nielsen, Chef der Rechtsabteilung von Airhelp. Nicht so klar ist das für die APF. Eine Sprecherin nennt Entschädigungen nach einer Betriebsversammlung eine Grauzone. Es gebe noch keine europäische Rechtsprechung dazu, ob eine Betriebsversammlung ein außergewöhnlicher Umstand ist.

Kosten für Nächtigung

Die AUA wiederum verspricht nur – abgesehen vom Ersatzflug oder der Ticketrefundierung – die Kosten für Nächtigungen und Verpflegung zu übernehmen. Weitere mit Rechnung belegte Kosten, aber auch eine allfällige pauschale Entschädigung, "prüfen wir im Einzelfall", sagt AUA-Sprecher Peter Thier. Wie eine Betriebsversammlung zu behandeln ist, sei in den anwendbaren Rechtsvorschriften nicht geregelt, sagt auch er.

Airhelp begründet ihre Position mit Gerichtsurteilen in Österreich, wonach sogar ein Streik nicht immer ein außergewöhnlicher Vorfall sei – und ist sich ihrer Sache so sicher, dass sie Anträge annimmt. Das übliche Modell ist, dass Passagiere dadurch keine Kosten haben, Airhelp behält aber im Erfolgsfall 25 Prozent der Entschädigung ein; falls der Fall vor Gericht geht, ist es sogar die Hälfte.

Zumindest 250 Euro Entschädigung

Passagiere können sich auch an die APF wenden, wenn eine Fluglinie – im konkreten Fall die AUA – auf ihre Beschwerde nicht zufriedenstellend reagiert. Die APF bemüht sich kostenlos und provisionsfrei um Lösungen. Grundsätzlich werden bei ihr eingereichte Fälle immer geprüft. "Im Falle einer Verfahrenseröffnung wird die Fluglinie zur Zahlung der Ausgleichszahlung aufgefordert, und es bleibt abzuwarten, ob sich die Airline ausreichend entlasten kann (einen außergewöhnlichen Umstand nachweisen kann)", erklärt die APF.

Grundsätzlich ist laut EU-Recht für Fälle, in denen Flüge weniger als zwei Wochen im Voraus abgesagt oder umgebucht werden und Passagiere dadurch mehr als zwei Stunden verspätet ankommen, eine pauschale Entschädigung fällig – zusätzlich zur Umbuchung oder Erstattung des Flugpreises. Laut EU-Recht gibt es für einen Kurzstreckenflug (bis 1.500 Kilometer) pauschal 250 Euro, bis 3.500 Kilometer 400 Euro, für längere Flüge mit Ziel außerhalb der EU sind es 600. (APA, 8.3.2018)