Brüssel – Die EU-Justizminister sind am Freitag in Brüssel zusammengekommen, um über den Aufbau der EU-Staatsanwaltschaft zu beraten. Dabei zeichnete sich ab, dass die neue EU-Institution nicht jüngste Enthüllungen über die Verstrickung der Mafia in EU-Fonds in der Slowakei untersuchen dürfte.

EU-Justizkommissarin Vera Jourova sagte zu Berichten, der in der Slowakei ermordete Enthüllungsjournalist Jan Kuciak habe den Missbrauch der Mafia mit EU-Geldern aufgedeckt, dies wäre ein "symbolischer Fall" für die EU-Staatsanwaltschaft, die Vorwürfe seien sei aber noch nicht bewiesen.

Arbeitsbeginn 2020

Außerdem werde die Europäische Staatsanwaltschaft ihre Arbeit erst 2020 aufnehmen. Der Fall werde dann nicht mehr relevant sein, weil die EU-Staatsanwaltschaft nicht rückwirkend ermitteln könne. Die EU-Staatsanwaltschaft werde nur Fälle untersuchen, die nach der Aufnahme ihrer Tätigkeit entdeckt werden, sagte Jourova. "Aber es zeigt, dass die Staatsanwaltschaft, die als neutrales supranationales Gremium arbeiten wird, sehr nützlich sein kann."

"Es wäre ein guter und symbolischer Fall, wenn die Europäische Staatsanwaltschaft schon eingerichtet wäre", sagte Justizminister Josef Moser (ÖVP) zu den Enthüllungen im Zuge des Journalistenmordes in der Slowakei. Eine Straftat, die zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU sei, wäre aufzuklären und würde in die Zuständigkeit der EU-Staatsanwaltschaft fallen. "Ein Rückwirken würde in dem Fall nicht zweckmäßig sein, weil der Sachverhalt liegt jetzt vor, und eine Aufklärung in drei Jahren durch den Europäischen Staatsanwalt wäre sicherlich nicht mit den Grundsätzen einer zeitgemäßen, ordnungsgemäßen Aufklärung in Verbindung zu bringen", sagte Moser.

Zu den jüngsten Vorschlägen der EU-Kommission, wonach Internetkonzerne Terrorpropaganda binnen einer Stunde aus Netz entfernen müssen, sagte Moser, die bisherige Vorgangsweise der EU habe dazu geführt, dass Hasspostings verstärkt vom Netz genommen wurden. "Mehr als 70 Prozent der Hasspostings wurden vom Netz genommen." Dabei würden nach dem Prinzip der Freiwilligkeit die Provider verstärkt einbezogen, auch die EU-Staaten sollten dementsprechende Maßnahmen setzen. Erst dann werde evaluiert, ob allenfalls weitere Gesetzesmaßnahmen notwendig wären. (APA, 9.3.2018)