Der Koralmtunnel hat seine Genehmigungen – der Bau schreitet voran.

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Wien – Geht es nach der Regierung, soll die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Österreich erhöht werden. In einer dazu nun im Entwurfstadium vorliegenden Staatszielbestimmung, mit der Wachstum und Beschäftigung in der Verfassung verankert werden sollen, wird nun konkretisiert: Der Standort müsse von Bundes- und Landesgesetzgebung berücksichtigt werden. Zudem seien die Vollzugsorgane dazu verpflichtet, in jedem Einzelfall die sonstigen öffentlichen Interessen mit jenem an einer wettbewerbsfähigen Standortpolitik in Einklang zu bringen.

Wegen der notwendigen Zweidrittelmehrheit sprechen ÖVP und FPÖ derzeit mit den Neos. Zudem sollen im Rahmen einer Standortentwicklung Vorhaben im öffentlichen Interesse definiert werden, die dann im Rahmen einer Verordnung festgelegt werden sollen. Parallel dazu werden einige Materiengesetze, beispielsweise jenes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), evaluiert. Ziel ist es, die Verfahrensdauern deutlich zu verkürzen. Im Regierungsprogramm finden sich ein paar Ansätze. Die Parteistellung soll überarbeitet, "willkürliche Verschleppungen" von Verfahren durch die Vorbringung ständig neuer Anträge sollen unterbunden werden.

"Wald-und-Wiesen-Bestimmung"

Während Umweltschützer alarmiert sind, kann die Arbeiterkammer dem Vorhaben einiges abgewinnen, wenngleich nicht der Staatszielbestimmung. Diese sei eine "Wald-und-Wiesen-Bestimmung, mit der die Gerichte allein gelassen werden", sagt Arbeiterkammer-Direktor Christoph Klein im Gespräch mit dem Standard.

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Handlungsbedarf sieht er sehr wohl. Vor allem die Zersplitterung der Kompetenzen und zu wenige konkrete Materiengesetze seien das Problem, erklärt Klein. Umwelt- und Energierecht sollten beim Bund gebündelt werden, findet er.

Schwacher Starkstrom

Als eines von vielen Beispielen nennt Klein hier das Starkstromwegegesetz, für das der Bund zuständig ist, bei dem es aber auch neun Landesgesetze zu berücksichtigen gebe. Trotz dieser großen Regelungsdichte seien etwa Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung nicht genau definiert. Dies führe dazu, dass beim Bau von Starkstromleitungen immer wieder über mehr oder weniger dieselben Fragestellungen lange verhandelt werde. Streitigkeiten und lange Verfahrensdauer bei der dritten Piste am Flughafen Wien seien wiederum eine Folge unklarer Bestimmungen im Luftfahrtgesetz.

Doppelgleisigkeiten und vage Gesetze seien dafür verantwortlich, dass die Verfahren zu lange dauerten, sagt Klein, der dazu die aktuellen Zahlen für das Jahr 2017 ausheben ließ. Umweltverträglichkeitsprüfungen dauern demnach durchschnittlich 539 Tage, ab Auflage – das heißt ab Vollständigkeit der Unterlagen) – sind es 321 Tage. Flughäfen, Straßen und Wasserkraftwerke sind besonders langwierig. (Andreas Schnauder, 11.3.2018)