Wien – Der 23-jährige Afghane, der am vergangenen Mittwoch in Wien-Leopoldstadt vier Personen niedergestochen und schwer verletzt hat, hat am Montag in der Justizanstalt Wien-Josefstadt einen Suizidversuch unternommen. Das bestätigte die Sprecherin des Justizministeriums, Britta Tichy-Martin, am Montagnachmittag.

Das Vorhaben des Mannes wurde laut Tichy-Martin von Justizwachebeamten rechtzeitig erkannt, die sofort einschritten und die nötigen Maßnahmen ergriffen. Der Afghane wurde in ein Spital gebracht und dort untersucht. Ernsthafte Verletzungen wurden dabei nciht festgestellt, weshalb er zurück ins Gefängnis gebracht wurde, wo er wegen mehrfachen versuchten Mordes in U-Haft sitzt.

"Er steht jetzt in der Justizanstalt selbstverständlich unter engmaschiger Beobachtung", sagte Tichy-Martin. Nähere Angaben werden aus Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte des Verdächtigen vom Justizministerium nicht nach außen kommuniziert.

Eigene Ausreise beantragt

Unterdessen zeigte sich am Montag deutlich, dass es nicht im Verantwortungsbereich der Justiz lag, dass sich der Mann zuletzt ohne steten Aufenthalt in Wien auf freiem Fuß befand, obwohl er an sich längst seiner Rückkehr in seine Heimat zugestimmt hatte. Er war 2015 nach Österreich gekommen, als kein Ende seines Asylverfahrens in Sicht war, beantragte er beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) seine freiwillige Rückkehr. Er bekam diese auch bewilligt, wurde allerdings nicht abgeschoben. Er soll sein Ausreisezertifikat nicht behoben haben.

Der Mann kam dann in Kontakt mit der Drogenszene, 2017 wurde er wegen Suchtgifthandels zu einer mehrmonatigen Haftstrafe verurteilt. Zur Verbüßung wurde er aus Platzgründen in die Justizanstalt Klagenfurt überstellt.

Keine rechtzeitige Reaktion

Laut APA-Recherchen informierte die Justizanstalt Klagenfurt das BFA, dass der Mann mit 7. Dezember 2017 bedingt entlassen werden sollte. "Es hat eine aktive Kontaktaufnahme gegeben", sagte ein Strafvollzugs-Insider der APA. Das bestätigte später auch das Justizministerium. Demnach gab es sogar einen Schriftverkehr über die bevorstehende Entlassung zwischen der Justizanstalt und dem BFA. Offenbar wurde darauf vom BFA nicht zeitgerecht reagiert. "Es hat keinen Schubhaftbescheid gegeben, es ist auch kein Festnahmeauftrag vorgelegen. Der Mann musste daher entlassen werden", so der Insider. "Es wurden keine fremdenpolizeilichen Maßnahmen erlassen", bekräftigte das Justizministerium.

Vom Innenministerium wurden am Montag der behördliche Kommunikationsverlauf und die ressortinternen Vorgänge untersucht. "Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ist gerade dabei, den Fall penibel zu prüfen", sagte Ministeriumssprecher Alexander Marakovits. Man hoffe, einen Bericht des BFA noch am Montag zu bekommen. Im Fokus stehe die Frage, was der Mann seit seiner Entlassung aus der Haft am 8. Dezember getan hat. (APA, 12.3.2018)