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Der frühere SS-Mann und "Buchhalter von Auschwitz" Oskar Gröning ist laut Meldungen deutscher Medien vor Antritt seiner Strafe im Alter von 96 Jahren verstorben. 73 seiner Lebensjahre verbrachte er damit nach 1945 in Deutschland, ohne rechtliche Konsequenzen für sein Handeln tragen zu müssen.

Foto: AP / Tobias Schwarz

Berlin – Der als "Buchhalter von Auschwitz" bekannt gewordene ehemalige SS-Mann Oskar Gröning ist Medienberichten zufolge im Alter von 96 Jahren noch vor Antritt seiner Gefängnisstrafe verstorben. Laut "Spiegel" hat die Staatsanwaltschaft Hannover den Erhalt eines entsprechenden Schreibens von Grönings Anwalt bestätigt. Eine Sterbeurkunde soll dem Amt aber noch nicht vorliegen.

Erst Mitte Jänner war Gröning vor der Staatsanwaltschaft Lüneburg mit einem Gnadengesuch gescheitert, nachdem das deutsche Verfassungsgericht ihn kurz zuvor für haftfähig erklärt hatte. Gröning war drei Jahre zuvor in Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt worden und sollte nun eigentlich zügig seine Haft antreten.

Geld von Ermordeten gezählt

Gröning hatte im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau unter anderem Geld der Verschleppten gezählt und weitergeleitet. Männer wie er kamen in Deutschland erst Jahrzehnte nach dem Zweiten Weltkrieg vor Gericht. In der Nachkriegszeit war zunächst nur KZ-Personal angeklagt worden, das Befehlsgewalt hatte oder dem konkrete Gewalttaten vorgeworfen wurden.

Nach heutiger deutscher Rechtsauffassung machte sich hingegen jeder strafbar, der durch seinen Dienst in einem Vernichtungslager die nationalsozialistische Mordmaschinerie irgendwie am Laufen hielt. Gröning hatte sich mehrfach öffentlich für verantwortlich erklärt und über seine Beteiligung an den Morden im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau gesprochen. In einem Interview mit dem "Spiegel" hatte er vor Jahren "das jüdische Volk" und "den Herrgott" um Verzeihung beziehungsweise Vergebung gebeten. Als Täter wollte er sich aber auch dort nicht bezeichnen. (red, APA, 12.3.2018)