Frauen weglassen, um zu vereinfachen, denn sonst wird es endgültig kompliziert, wenn es eh schon kompliziert ist.

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Karlsruhe – Frauen haben in Deutschland kein Recht auf eine weibliche Anrede in Formularen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe entschieden. Das oberste deutsche Zivilgericht wies die Revision einer Sparkassen-Kundin zurück.

Die Klägerin (80) fühlt sich mit männlichen Formulierungen wie "Kunde" oder "Kontoinhaber" nicht angesprochen und pochte auf die Formulierungen "Kundin" oder "Kontoinhaberin". Sie rügte einen Verstoß gegen den im deutschen Grundgesetz garantierten Gleichheitsgrundsatz. "Es ist mein verfassungsmäßig legitimes Recht, dass ich als Frau in Sprache und Schrift erkennbar bin", argumentierte Marlies Krämer.

Noch komplizierter

Das sieht der zuständige BGH-Zivilsenat mit seinen drei Richtern und zwei Richterinnen nicht so: Mit der verallgemeinernden Ansprache in männlicher Form werde sie nicht wegen ihres Geschlechts benachteiligt. Die Anrede "Kunde" für Frauen sei weder ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht noch ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Die Klage der engagierten Kämpferin für Frauenrechte aus dem Saarland war schon in den Vorinstanzen erfolglos geblieben: Schwierige Texte würden durch die Nennung beider Geschlechter nur noch komplizierter, argumentierte das Landgericht Saarbrücken.

Einsatz für weibliche Wetter-Hochs

Trotz ihrer Niederlage nun auch vor dem BGH denkt die kampferprobte Seniorin nicht ans Aufgeben: "Ich ziehe auf jeden Fall vor das Bundesverfassungsgericht", kündigte sie an. Notfalls will sie die weibliche Formular-Sprache vor dem Europäischen Gerichtshof durchsetzen.

Marlies Krämer hat im Laufe ihres Lebens schon andere juristische Schlachten für sich entschieden: So verzichtete sie in den 90er-Jahren so lange auf einen Pass, bis sie als "Inhaberin" unterschreiben konnte. Später sammelte sie Unterschriften für weibliche Wetter-Hochs, davor wurden Frauennamen nur für Tiefs verwendet. (APA, dpa, 13.3.2018)