Vorsicht ist geboten bei unrealistischen Erfolgsversprechen. Erfahrungen in Foren können auch getarnte Werbung sein, warnen die Konsumentenschützer.

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Mit Diätpillen zur Bikinifigur oder mit Pulver zu mehr Muskeln – einige Nahrungsergänzungsmittel versprechen viel, halten aber nur wenig. Im schlimmsten Fall beinhalten die Mittel sogar verbotene Wirkstoffe, die die Gesundheit des Konsumenten schädigen können.

Deutsche Verbraucherschützer haben nun verschieden Angebote im Internet unter die Lupe genommen und geben Tipps, wie Verbraucher sich beim Onlinekauf von Nahrungsergänzungsmitteln schützen können.

Besonders Nahrungsergänzungsmittel, die rechtlich zur Gruppe der Lebensmittel gehören, werden häufig über das Internet vertrieben. Doch die speziellen Präparate für Sportler, Schlankheits- und Potenzmittel oder ähnliche Produkte sind nicht immer gesundheitlich unbedenklich.

Unerwünschte Wirkungen

Bei ihren Recherchen haben die Mitarbeiter der Zentralstelle für die Kontrolle des Internethandels "G@ZIELT" unter anderem einige Produkte ermittelt, die die Substanz Sibutramin enthielten. Sibutramin wurde früher als Appetitzügler zur Reduktion von starkem Übergewicht in Arzneimitteln verwendet, ist aber seit 2010 aufgrund seiner massiven Nebenwirkungen als Arzneimittelwirkstoff in der EU verboten.

Zudem wurden Nahrungsergänzungen für Sportler mit nicht zulässigen Substanzen wie 1,3 Dimethylbutylamin (DMBA), das pharmakologische Wirkungen zeigt und zu unerwünschten Wirkungen wie Unruhe und Bewegungsdrang führen kann, gefunden. Bei mehreren Recherchen wurden Onlineangebote von als "natürlich" beworbenen Nahrungsergänzungsmitteln ermittelt, die den nicht deklarierten Arzneistoff Sildenafil enthielten.

Auch auf EU-Ebene stellen sich die Behörden den Herausforderungen des Internethandels. Im vergangenen Jahr wurde die europaweite koordinierte Internetrecherche "eFood" durchgeführt. Schwerpunkte der Aktion waren unter anderem Lebensmittel bzw. Nahrungsergänzungsmittel mit bestimmten Inhaltsstoffen, die in der EU nicht zugelassen sind. Allein in Deutschland wurden dabei 36 problematische Online-Angebote entdeckt und zur Überprüfung an die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden weitergeleitet.

Genau lesen

Auch die Verbraucher können etwas tun, um sich zu schützen. So empfehlen die Verbraucherschützer, sich vor dem Onlinekauf von Waren und Dienstleistungen Zeit zu nehmen und die Produktangebote sowie die Internetseite genauer unter die Lupe zu nehmen. Dabei fallen oft Ungereimtheiten auf, die auf einen unseriösen Anbieter oder ein bedenkliches Produkt hinweisen.

Eine Orientierung bieten dabei Gütesiegel, die den Qualitätskriterien der Initiative D21 entsprechen. Diese Gütesiegel können nur erworben werden, wenn der Online-Händler bei der zuständigen örtlichen Lebensmittelüberwachung registriert ist und somit amtlich überwacht wird. Zusätzlich müssen Onlineshops, die diese Gütesiegel tragen, hohe Ansprüche an Bonität, Datensicherheit und Verbraucherschutz erfüllen.

Käufer sollten auch auf die Aufmachung der Internetseite und des Onlineangebotes achten. Ein Großteil der Angaben, die auf dem angebotenen Produkt gemacht werden müssen (z. B. das Zutatenverzeichnis), muss dem Verbraucher bereits vor Abschluss des Kaufvertrages – also zum Beispiel im Onlineangebot – zur Verfügung stehen. Hiervon ausgenommen sind Angaben wie das Mindesthaltbarkeitsdatum oder das Verbrauchsdatum. Außerdem ist zu beachten, dass das im Internethandel geltende Widerrufs- und Rückgaberecht im Lebensmittelbereich in einigen Fällen nicht gilt, zum Beispiel bei leicht verderblichen Waren.

Verbotener Import

Der Handel im Internet ist grenzüberschreitend. Waren, die aus dem Ausland direkt an Verbraucher in Deutschland und Österreich verschickt werden, können in der Regel von der inländischen Behörden nur stichprobenartig kontrolliert werden. Im Ausland (insbesondere Nicht-EU-Ausland) gelten teilweise andere Rechtsgrundlagen. Die Endungen ".de" oder ".at" in der Internetadresse lassen nicht automatisch auf einen deutschen oder österreichischen Anbieter schließen.

Nahrungsergänzungsmittel aus dem Ausland können gegebenenfalls in Deutschland und Österreich als Arzneimittel angesehen werden. Ein Import wäre demnach verboten – dem Besteller kann in solchen Fällen sogar eine Anzeige drohen.

Vorsicht ist auch geboten bei schnellen und unrealistischen Erfolgsversprechen. Empfehlungen und "Erfahrungsberichte" in Diskussionsforen und Chatrooms können auch getarnte Werbung sein, etwa zu nicht zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben.

Zusätzlich bietet es sich an, neben dem Produktangebot auch den gesamten Onlineauftritt des Händlers unter die Lupe zu nehmen. Die Konsumentenschützer warnen: "Lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor dem Kauf. Diese werden mit der Bestellung in der Regel rechtswirksam. Achten Sie auf vollständige Impressumsangaben." Dazu gehören unter anderem vollständige Adressdaten (nicht nur ein Postfach) und eine Telefonnummer. (red, 15.3.2018)