München – Das deutsche Bundesamt für Justiz (BfJ) hat den Amoklauf am Münchner Olympia-Einkaufszentrum (OEZ) im Juli 2016 als extremistische Tat eingestuft. Die Bewertung ergab sich unter anderem auf Grundlage von Gutachten, die die bayerische Landeshauptstadt in Auftrag gegeben hatte.

Das teilte die Behörde, die zum deutschen Bundesjustizministerium gehört und als eine Art Justizdienstleister fungiert, am Mittwoch in Bonn mit. Den Hinterbliebenen und Verletzten steht damit eine "Härteleistung für Opfer extremistischer Übergriffe" zu. Sie wurden laut Mitteilung in der vergangenen Woche von der Bundesbehörde über ihre Ansprüche informiert.

Diskussion

Seit Monaten läuft eine Diskussion darüber, ob es sich bei der Bluttat vom 22. Juli 2016 um einen politisch motivierten Anschlag handelt. Die meisten der neun Todesopfer hatten einen Migrationshintergrund. Während der Debatte blieb die Münchner Staatsanwaltschaft bei ihrer Ansicht, dass der 18-jährige Amokschütze David S. unter psychischen Problemen litt und aus Rache wegen Mobbings handelte. Er hatte sich nach dem Amoklauf erschossen.

Die Stadt München hatte drei Gutachter beauftragt, die Hintergründe der Tat zu analysieren. Sie waren der Ansicht, dass es sich um ein rechtsextremes Hassverbrechen handle. (APA, 14.3.2018)