Wann die ersten Wohnbauten über die WBIB kofinanziert werden können, ist nun höchst fraglich.

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Die neue Bundesregierung hat die noch von der Vorgängerregierung geschaffene Wohnbau-Investitionsbank (WBIB) letztlich doch nicht gleich wieder abgeschafft, aber sie hat mit dem Entzug der Bundeshaftungen und der Weiterreichung der Verantwortung an die Länder alles wieder umgekrempelt.

Im neuen Entwurf für eine Änderung des WBIB-Gesetzes, der am Mittwoch öffentlich gemacht wurde, fehlen sämtliche Hinweise auf die Bundeshaftungen, die ja eigentlich der wesentliche Bestandteil der Idee namens WBIB waren. Die Streichungen waren zu erwarten, nachdem Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) die neuen Pläne mit der Spezialbank verraten hatte: Nicht der Bund, sondern die Länder sollten die Haftungen übernehmen.

Es ist der vorläufige Höhepunkt eines Gerangels um die Ausgestaltung der WBIB zwischen Wirtschafts- und Finanzministerium. Letzteres hat sich nun durchgesetzt, das Wirtschaftsministerium hatte mit dem neuen Entwurf nach Informationen des Standard auch gar nichts mehr zu tun.

Zusätzliche Wohnungen

Zumindest teilweise durchgesetzt haben sich aber auch die WBIB-Gegner in den Großbanken. Diese gab es überall, auch in jenen Banken, die über ihre Wohnbautöchter direkte Anteilseigner der WBIB sind. Sie sahen und sehen die WBIB als direkte Konkurrenz bei der Finanzierung von Wohnbauprojekten; das ist zwar richtig, aber die WBIB sollte bekanntlich in erster Linie zusätzliche rund 30.000 Mietwohnungen bringen, viele davon ausdrücklich mit Eigentumsoption.

Explizit waren auch gewerbliche Bauträger als Empfänger günstiger Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB) vorgesehen. Auch diese liefen deshalb gegen die vor einigen Tagen bekannt gewordenen Gerüchte, die Regierung wolle die WBIB wieder abschaffen, Sturm. Das konnte nun zwar noch verhindert werden, der Entzug der Bundeshaftungen lässt das ganze Konstrukt aber fraglich erscheinen.

Neos-Bautensprecher Gerald Loacker nannte die WBIB ohne die Haftungsübernahme durch den Bund "sinnlos", auch Gemeinnützigen-Obmann Karl Wurm spart nicht mit Kritik. Jede Änderung der Strukturen koste nun wieder Zeit – die man nicht habe. "Der Finanzminister hat den Ländern nun ausgerichtet, dass sie die Haftungen übernehmen sollen. Geredet hat mit ihnen aber noch niemand", so Wurm zum Standard. Nicht zuletzt müsse auch mit der EIB nochmal verhandelt werden.

Offene Fragen

Wohnbauexperten sehen es zwar als durchaus schlüssig an, dass die Haftungen an die Länder übertragen werden – schließlich sind sie es, die schon seit geraumer Zeit für den Wohnbau verantwortlich sind. Der letzte Schritt dazu ist erst am 1. Jänner 2018 passiert, seither sind die Länder auch für die Einhebung des Wohnbauförderbeitrags allein zuständig. Ob alle Länder Haftungen für EIB-Gelder übernehmen werden bzw. können, ist aber fraglich. Mancher Branchenkenner sieht die neue WBIB deshalb auch als mögliche Drehscheibe für Gelder aus Pensions- und Betriebsvorsorgekassen.

In jedem Fall wird nun wieder Zeit verstreichen, dabei würde man genau jetzt – die WBIB hat gerade erst sämtliche Genehmigungen bekommen – die zusätzlichen Gelder brauchen. Neubauprojekte zunächst ohne EIB-Darlehen zu starten und später auf diese umzuschulden, sei nicht drin, sagen Experten: Die mit der EIB vereinbarten Regeln sehen das nicht vor. (Martin Putschögl, 22.3.2018)