Krems – Zum sechsten Mal ist derselbe Holocaust-Leugner am Montag in Krems nach dem Verbotsgesetz schuldig gesprochen worden. Vier Jahre Haft und eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher lautete das – nicht rechtskräftige – Urteil gegen den in Stein inhaftierten 66-Jährigen. Er hatte in Schreiben unter anderem an den Justizminister die Existenz von Gaskammern in der NS-Zeit bestritten.

Der einstige Wiener FPÖ-Bezirksrat – er war 1994 aus der Partei ausgeschlossen worden – war in den vergangenen Jahren zu insgesamt 13 Jahren Haft verurteilt worden. Der Akademiker musste sich am Montag wegen von Oktober 2016 bis Juli 2017 aus der Justizanstalt Stein verschickten Briefen sowie Eingaben bei Gerichten und Staatsanwaltschaften verantworten. Die Schreiben richteten sich laut Anklage beispielsweise an die 183 Parlamentsabgeordneten sowie die Richterschaft diverser Gerichte. Darin war unter anderem vom "Mythos vom Völkermord" und einer "Mauthausen-Betrüger-Clique" die Rede.

Wahnhafte Persönlichkeitsstörung

Der Angeklagte leugne den Holocaust, sagte die Staatsanwältin. Der 66-Jährige warf ihr während ihres Eröffnungsvortrags mehrmals "Lüge" vor, was ihm eine Verwarnung des vorsitzenden Richters einbrachte. Die Anklägerin bezeichnete den gebürtigen Kärntner als "Serientäter" und "Rückfalltäter". Verteidiger Wolfgang Blaschitz forderte einen Freispruch.

Ein Gutachter kam zum Schluss, dass der Mann an einer wahnhaften Persönlichkeitsstörung leidet und nicht zurechnungsfähig ist. Aufgrund einer geistig-seelischen Abartigkeit höheren Grades erlebe er einen inneren Zwang, seine Thesen weiterhin zu vertreten. Er gehe davon aus, seit 25 Jahren verfolgt zu werden, und spreche von einer "Mauthausen-Clique", die sich bereichern wolle. Der Mann werde weiterhin derartige Schreiben schicken, von Gewalttaten sei nicht auszugehen, sagte der Sachverständige.

Schneller Rückfall

Der Staatsanwältin zufolge hatte der 66-Jährige nach dem von der Anklage erfassten Zeitraum weitere Schreiben verfasst. Sie beantragte die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, der Verteidiger sprach sich dagegen aus.

Die Geschworenen entschieden nach ihrer Beratung einstimmig für einen Schuldspruch nach Paragraf 3h Verbotsgesetz. Im Gegensatz zum Ergebnis des Gutachtens votierten bei der Zusatzfrage sieben Laienrichter dafür, dass der 66-Jährige zurechnungsfähig sei.

Das Gericht sprach zusätzlich zur Freiheitsstrafe eine Einweisung nach Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch aus. Die Gefahr sei, dass durch weitere Schreiben des Mannes "labile Personen in seinen Einflussbereich gezogen werden, die eine 'Auschwitzlüge' bekräftigen" würden, sagte der vorsitzende Richter.

Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Der Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig. (APA, 26.3.2018)