Wien – Ein im Jänner 2017 wegen terroristischer Vereinigung zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilter Mann hat vom Wiener Landesgericht für Strafsachen den elektronisch überwachten Hausarrest bewilligt bekommen. Gerichtssprecherin Christina Salzborn bestätigte einen entsprechenden Bericht des "Kurier" (Freitag-Ausgabe). Für den 25-Jährigen öffnen sich in der kommenden Woche die Gefängnistore.

Der gebürtige Pakistani war im Juni 2016 an der türkisch-syrischen Grenze aufgegriffen worden. Er wollte sich den späteren gerichtlichen Feststellungen zufolge in Syrien der Terror-Organisation Jabhat al-Nusra anschließen und diese vor Ort nach Kräften unterstützen. Er wurde von türkischen Polizisten verhaftet und nach Österreich zurückgebracht, wo der verhinderte Terror-Kämpfer dann in U-Haft genommen wurde.

Bedingte Entlassung abgelehnt

Nachdem er nach seiner rechtskräftigen Verurteilung die Hälfte seiner Strafe verbüßt hatte, suchte der Mann um seine bedingte Entlassung an. Das wurde abgelehnt. Im kommenden Juli hätte er seine vorzeitige bedingte Entlassung nach Verbüßung von zwei Dritteln – die U-Haft ist auf die vom Gericht verhängte Strafe anzurechnen – beantragen können. Bei Ersttätern wird das grundsätzlich genehmigt. Im Hinblick darauf kam sein Verteidiger Wolfgang Blaschitz auf die Idee, für seinen Mandanten das Absitzen der offenen Reststrafe im elektronisch überwachten Hausarrest zu begehren.

Die Justizanstalt Wien-Simmering lehnte das laut "Kurier" unter Verweis auf eine negative Risikoprognose ab. Die Anstaltsleitung befürchtete einen Missbrauch dieser Vollzugsform, weil es dem Häftling an Deliktseinsicht mangle. Der dagegen gerichteten Beschwerde des Verteidigers gab ein Drei-Richter-Senat des Landesgerichts mit Beschluss vom 15. März statt.

Interventionsgespräche

Wie Gerichtssprecherin Salzborn betonte, wurde der 25-Jährige im Gefängnis von einer auf Deradikalisierung spezialisierten NGO betreut, die mit sogenannten Interventionsgesprächen eine Abkehr vom radikalislamistischem Gedankengut bewirken will. "Das Verhalten in Haft war unauffällig und tadellos", stellte Salzborn klar. Der Senat hätte vor der Bewilligung der Fußfessel aktuelle Berichte der NGO sowie des Vereins Neustart eingeholt, die positiv ausfielen. Beide Institutionen hätten die Fußfessel befürwortet und werden laut Salzborn den Mann nach seiner Enthaftung weiter betreuen. "Aktuelle Anfragen beim LVT (Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, Anm.) haben außerdem ergeben, dass der Antragsteller ausschließlich in dem zu seiner Verurteilung führenden Verfahren aufgefallen ist", teilte die Sprecherin mit.

Um einen Teil der Strafhaft – maximal möglich sind zwölf Monate – im elektronisch überwachten Hausarrest statt im Gefängnis verbringen zu dürfen, ist eine fixe Unterkunft im Inland erforderlich, die im Vorfeld auf ihre technische Eignung überprüft wird. Benötigt wird weiters ein Berufsnachweis sowie die Einverständniserklärung der im Haushalt lebenden Personen. Die Fußfessel ist nach aktueller Gesetzeslage für wegen Terror-Bestimmungen verurteilte Straftäter grundsätzlich nicht ausgeschlossen.

"Er bekommt in der kommenden Woche die Fußfessel verpasst und kann in der Pizzeria arbeiten, in der sein Vater beschäftigt ist", meinte Verteidiger Blaschitz zur unmittelbaren Zukunftsperspektive des 25-Jährigen. Wohnen wird der Mann bei seinen Eltern. (APA, 29.3.2018)