Innsbruck – Das Land Tirol ist mit einem Pflegeregress-Ansinnen gegen einen Mann in der Höhe von 232.766 Euro abgeblitzt. Dies berichtete die "Tiroler Tageszeitung" (Sonntagsausgabe). Demnach habe der Anwalt des nach einem unverschuldeten Unfall Pflegebedürftigen, der seit 1995 in einem Wohnheim betreut wird, gegen einen Bescheid Beschwerde erhoben und vor dem Landesverwaltungsgericht recht bekommen.

Rechtsanwalt Michael Goller legte laut dem Bericht gegen die Kostenberechnung Beschwerde ein, nachdem die Behörde in dem Bescheid Dienstleistungen bis zum Stichtag 31. Dezember 2019 mit eingerechnet hatte. Mit Beginn des heurigen Jahres wurde aber das Verbot des Pflegeregresses in den Verfassungsrang aufgenommen. "Ab Zeitpunkt 1. Jänner 2018 dürfen Ersatzansprüche gegenüber Betroffenen nicht mehr geltend gemacht werden, laufende Verfahren wären und sind einzustellen. Insoweit Landesgesetze dem entgegenstehen, traten die betroffenen Bestimmungen zu Jahresbeginn außer Kraft", so der Anwalt zur "TT".

Vor dem Landesverwaltungsgericht wurde schließlich das bescheidmäßige Ansinnen des Landes, noch nach Jahresbeginn aus Altverfahren Pflegeregress einzufordern, ersatzlos behoben. Eine ordentliche Revision dagegen ist laut dem zuständigen Richter nicht zulässig. "Der Fall fällt unzweifelhaft in die neue Verfassungsbestimmung zum Verbot des Pflegeregresses. Dieses Verbot des Vermögenszugriffes hat sich laut expliziter Anordnung auch auf laufende Verfahren zu beziehen, Kostenansprüche dürfen nicht mehr weiterverfolgt werden", meinte dieser. (APA, 1.4.2018)