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Foto: Radio Ö24 screenshot

Wien – Die Medienbehörde KommAustria hat dem österreichweiten Radioprojekt der Familie Fellner ("Österreich", Ö24) eine Abfuhr erteilt. Begründung: Eine dafür eingesammelte Lizenz – von Florian Novaks Lounge FM in Oberösterreich – lief kurz nach dem Antrag auf eine bundesweite UKW-Radiolizenz ab. Die Lizenz war da schon neuerlich an Novak vergeben, das Gesetz verlangt aber seit zwei Jahren aufrechte Lizenzen. Es ist damit zu rechnen, dass die Fellners nach Kräften gegen die Entscheidung vorgehen.

Instanzen und Politik

Die "Österreich"-Familie könnte sich nun ganz konventionell beim Bundesverwaltungsgericht als zweite Instanz über und gegen die Entscheidung der Medienbehörde beschweren. Die Aussicht auf rund drei Jahre Verfahrensdauer dort könnte ihre Geduld bei diesem Projekt ein wenig überstrapazieren. Gut möglich, dass sich da auch Medienminister Gernot Blümel (ÖVP) einiges über ein missverständliches, womöglich fehlerhaftes Gesetz anhören muss, das es rasch zu ändern gelte.

Nur ein bundesweites, hoch profitables Radio: Kronehit

Bisher schaffte nur Kronehit eine bundesweite Privatradiolizenz – gleich nach der Zulassung von nationalem Privatradio 2004 mit Sonderkonditionen zum Einstieg. Kronehit ist mit rund sechs Millionen Euro (ohne Sondereffekte) Gewinn pro Jahr eines der wenigen hochprofitablen österreichischen Medienunternehmen.

Fellners Anlauf

"Österreich"-Boss Wolfgang Fellner tat Anfang Dezember via "Horizont" kund, dass er sich nun nach seinem Fernsehsender zur Zeitung auch einen in ganz Österreich empfangbaren UKW-Radiokanal vorgenommen hat. Dafür braucht es eine bundesweite Lizenz – im Tausch gegen bisher lokale und regionale Radiolizenzen. Wesentliche Hürde: Die einzubringenden Regional- und Lokalradiolizenzen müssen zusammen laut Privatradiogesetz zumindest 60 Prozent der österreichischen Bevölkerung technisch erreichen können.

Die Fellners erklärten der Medienbehörde am 22. Dezember 2017, sie könnten mit den für sie verfügbaren Lizenzen 65,4 Prozent der Bevölkerung erreichen. Eine vergleichsweise präzise Darstellung – die Behörde kommt später auf 64 Prozent. Jedenfalls aber schreibt sie am 5. Jänner 2018 eine bundesweite Lizenz aus.

Der erste Antrag

Am 23. Jänner beantragt die Antenne "Österreich" und Medieninnovationen GmbH, eine von rund 50 Firmen der Fellners für Medien- und andere Aktivitäten, eine bundesweite Radiolizenz. Neben eigenen Lizenzen für Radio Ö24 und etwa auch die Antenne Salzburg nannte der Antrag schon eine Reihe von Lizenzen von Florian Novaks Lounge FM. Novak bestätigte dem STANDARD vor wenigen Tagen, dass er für das bundesweite Radioprojekt UKW-Lizenzen zugesichert hat.

Und eine von Novaks Lizenzen liefert der Medienbehörde nun auch den Grund für die Ablehnung: Die Lounge-Lizenz "Oberösterreich Mitte" mit Frequenzen für Linz, Wels und Steyr lief nur zwei Tage nach dem Fellner-Antrag auf die bundesweite Privatradiolizenz ab – am 25. Jänner 2018.

Hürde: Zwei Jahre rechtskräftig

Die Medienbehörde verweist nun in ihrer ausführlich auf 35 Seiten begründeten Entscheidung auf eine weitere wesentliche Hürde (DER STANDARD berichte mehrfach über das Gefahrenpotenzial für Fellners bundesweite Lizenz): Die einzubringenden Lizenzen müssen aufrecht und zumindest zwei Jahre rechtskräftig sein (und nebenbei auch ohne behördlich festgestellte Rechtsverletzungen).

Vom richtigen Zeitpunkt

Aber: Wann müssen die Lizenzen aufrecht und seit zwei Jahren in Betrieb sein? Spätestens an diesem Punkt trennen sich die Wege von Medienbehörde und Fellners. Die "Österreich"-Macher sagen: Wenn der Antrag auf bundesweite Lizenz eingebracht wird – sonst könnte die Behörde zum Beispiel ja durch Untätigkeit selbst bestimmen, ob Antragsteller die Voraussetzungen erfüllen. Die Fellners boten auch zwei Gutachter auf – nach STANDARD-Infos (der Bescheid hat sie als "A" und "B" anonymisiert) ist Verfassungsrechtler Walter Berka*.

Die Medienbehörde hält – grob und unjuristisch zusammengefasst – etwa so dagegen: Die eingebrachten Lizenzen müssten bei der Entscheidung über die bundesweite Lizenz aufrecht sein und die nötigen Kriterien erfüllen. Sie verweist auf die Erläuterungen zum Initiativantrag für die Novelle von 2004, die bundesweite Lizenzen erst ermöglichte. Die besagen, dass die Voraussetzung der Versorgung von mindestens 60 Prozent der österreichischen Bevölkerung "spätestens im Entscheidungszeitpunkt der ersten Instanz gegeben sein [muss], andernfalls ein Antrag zurückzuweisen sein wird" (zitiert nach dem aktuellen Bescheid).

Und: Die Behörde müsse laut Gesetz innerhalb von zehn Wochen über bundesweite Lizenzen entscheiden, argumentiert sie (also bleibe ihr da wenig Spielraum). Sie muss zudem auslaufende Lizenzen zwölf bis mindestens sechs Monate vor Ablauf ausschreiben – bei "Oberösterreich Mitte" geschah das fristgerecht am 6. Februar 2017. (Korrektur: Hier stand ursprünglich 15. Mai – das war eine andere Oberösterreich-Lizenz)

Schon wieder an Novak vergeben

Als die Fellners am 23. Jänner 2018 ihren Antrag auf eine bundesweite Radiolizenz stellten, hatte die Medienbehörde Novaks Lizenz für "Oberösterreich MItte" nach dem 25. Jänner 2018 längst wieder an Novak vergeben – nämlich schon am 29. November 2017. Aber, so argumentiert die Medienbehörde in ihrer Entscheidung über die bundesweite Zulassung: Die neuerliche Vergabe an Novak sei juristisch eine Vergabe wie jede andere – und so müsse auch diese Lizenz erst einmal zwei Jahre rechtskräftig und ohne Gesetzesverletzung in Betrieb sein, damit man sie in ein bundesweite Lizenz einbringen kann.

Rechtskräftig ist die Zulassung für Oberösterreich bisher nicht: Superfly beschwerte sich beim Bundesverwaltungsgericht, und das braucht gemeinhin eine Weile für Entscheidungen. Auch gegen eine weitere eingebrachte Lizenz für den Raum Köflach läuft noch eine Beschwerde.

Nur 55,3 Prozent ohne "Oberöstereich Mitte"

Die Medienbehörde kommt zum Schluss: Ohne "Oberöstereich Mitte" erreichen die von den Fellners eingereichten Lizenzen nur 55,3 Prozent der österreichischen Bevölkerung.

Zweiter Fellner-Antrag

Die Fellners haben (nach unterwegs mitgeteilten Bedenken der Behörde) am 20. März 2018 einen weiteren (Eventual-)Antrag auf bundesweite Lizenz gestellt, den die KommAustria auch gleich mit ihrem vorösterlichen Entscheid abgelehnt hat. Der Antrag geht von teils unterschiedlichen Lizenzen aus, die in die bundesweite eingebracht werden; in den letzten März-Tagen haben sich auch die Anteile an einzelnen relevanten Radiogesellschaften verschoben.

Im neuen Lizenzantrag finden sich nun die neu vergebenen Lizenzen etwa für "Oberösterreich MItte" und andere, gerade frisch vergebene Gebiete etwa auch von Fellner-Radios.

Auch dazu verweist die Behörde auf die Bedingung des Privatradiogesetzes: zwei Jahre müssten Lizenzen rechtskräftig sein, um in eine bundesweite Lizenz übertragen zu werden. (fid, 2.4.2018)