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Foto: REUTERS/Yuri Gripas

Washington – In der Russland-Affäre geht FBI-Sonderermittler Robert Mueller einem Medienbericht zufolge derzeit nicht davon aus, dass sich US-Präsident Donald Trump strafbar gemacht haben könnte. Die "Washington Post" vom Dienstag berichtete unter Berufung auf drei mit der Diskussion vertraute Personen, Mueller habe Trumps Anwälte darüber im März informiert.

Zwar ermittle er weiter gegen den US-Präsidenten, betrachte ihn aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht als kriminelles Zielobjekt. Trump sei weiter Subjekt der Ermittlungen, hieß es weiter. Dieser Ausdruck werde gebraucht, wenn es keine ausreichenden Beweise für eine Anklage gebe. Trump habe auf die kolportierte Aussage Muellers, er werfe dem Präsidenten derzeit nicht strafrechtlich Relevantes vor, mit "ungeheurer Erleichterung" reagiert, berichtet die "Washington Post" unter Berufung auf Quellen im Weißen Haus.

Mögliche Justizbehinderung

Bei den Untersuchungen geht es um den Vorwurf russischer Einmischung in die US-Wahl 2016 und die Frage, ob es dabei eine Zusammenarbeit mit dem Trump-Lager gab. Trump greift Mueller wegen der Ermittlungen immer wieder an. Mitte März hatte er ihm eine Hexenjagd vorgeworfen. Das Justizministerium hatte Mueller wenige Tage nach der Entlassung des damaligen FBI-Chefs James Comey im Mai durch Trump zum Sonderermittler ernannt.

Mueller bereitet der "Washington Post" zufolge darüber hinaus einen Bericht über die Aktivitäten des Präsidenten in seiner Amtszeit und möglicher Behinderung der Justiz vor. Das habe er Trumps Anwälten auch gesagt. Er habe zudem die Notwendigkeit wiederholt, Trump zu befragen. Er wolle herausfinden, ob Trump eine Absicht gehabt haben könnte, die Russland-Ermittlungen zu durchkreuzen.

Anklagen gab es rund um diese Causa zwar bereits viele. Doch mit Alex van der Zwaan wurde fast ein Jahr nach Beginn der von Sonderermittler Robert Mueller geleiteten Untersuchung am Dienstag erstmals eine Person auch verurteilt. (APA, dpa, red, 4.4.2018)