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Vizekanzler Strache wünscht sich ein umfassendes Kopftuchverbot.

Foto: REUTERS/Heinz-Peter Bader

Wien – Kurz nachdem sich die Koalition geeinigt hat, ein Kopftuchverbot für Mädchen an Kindergärten und Volksschulen einführen zu wollen, denkt FPÖ-Parteichef Heinz-Christian Strache schon an den nächsten Schritt: Er würde den muslimischen Schleier auch an Unis oder generell im öffentlichen Dienst verbieten, sagte er Donnerstagabend in einem gemeinsamen Auftritt mit Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) in einer Sendung auf Servus TV.

Gab sich Kurz im selben Live-Auftritt noch abwiegelnd, hieß es am Freitag auf STANDARD-Anfrage bei Regierungssprecher Peter Launsky-Tieffenthal: Es bleibt beim Verbot für kleine Kinder, mehr sei nicht geplant.

Servus TV

Rechtmäßig wäre eine Ausweitung ohnedies nicht, sagt Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk im STANDARD-Gespräch. Ein derart weit gehendes Verbot würde mehreren Grundrechten widersprechen – etwa dem Schutz der Privatsphäre. Zudem wäre es ein klarer Fall von Diskriminierung, wenn eine solche Regelung nur auf eine Religion abziele.

Wenn, dann für alle

Genau an diesem Punkt könnte auch das Verbot an Kindergärten und Volksschulen scheitern. Die Bundesregierung hat sich nämlich inzwischen rechtliche Expertise vom hauseigenen Verfassungsdienst geholt, und die kommt zu einem für Türkis-Blau wenig erfreulichen Ergebnis.

Die Juristen geben zwar grundsätzlich grünes Licht für ein Verbot an Kindergärten und Schulen, sie stellen aber Bedingungen: Wenn religiöse Kopfbedeckungen verboten werden, dann müsse das für alle Religionen gelten, so der Befund. Es müsste also auch die jüdische Kopfbedeckung für Buben, die Kippa, verboten werden. Das ist aber definitiv nicht geplant, so Launsky-Tieffenthal. Man sehe im Schleierverbot aber keine Diskriminierung einer Religion, da es hier ja um den Schutz kleiner Mädchen gehe.

Eine Argumentation, die Funk nicht überzeugt. Sollte die Koalition für das Kopftuchverbot eine parlamentarische Mehrheit finden, könnte das Gesetz vorm Verfassungsgerichtshof oder spätestens vorm Europäischen Menschenrechtsgericht (EGMR) scheitern. (Maria Sterkl, 7.4.2018)