Wien/Graz – In eineinhalb Wochen wird der steirische Arzt Eduard L., dem seine heute erwachsenen vier Kinder vorwerfen, sie gequält zu haben, wieder vor Gericht erscheinen. Allerdings nicht als Angeklagter, sondern als Zeuge.

Angenehm dürfte das Verfahren, zu dem L. nun als Zeuge geladen ist, aber trotzdem nicht für ihn werden. Darin muss sich eine Frau, die L. im ersten Prozess schwer belastet hätte, aber wie auch andere Zeugen nicht zugelassen wurde, wegen Falschaussage verantworten. Die Frau, H., deren Tochter ein Verhältnis mit dem Arzt hatte, und deren Mann sich mit einer Schusswaffe umgebracht haben soll, sagte nämlich mehrmals in der Causa L. aus.

"Unter Druck" ausgesagt

Zuerst 2014 und 2015 entlastete sie den Arzt. Dann ging sie im November 2016, also vor dem 2017 geführten Prozess gegen L., auf eigene Faust auf das Polizeirevier im oststeirischen Hartberg, um ihre bisher getätigten Aussagen komplett zu revidieren. H. habe diese zuvor "unter Druck" des Arztes getätigt und habe Angst vor ihm. Für die ersten entlastenden Aussagen muss sie nun vor Gericht.

Der umstrittene Freispruch des Landarztes im Herbst 2017 in erster Instanz hielt, wie berichtet, nicht. Der Termin für die Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Graz ist noch nicht bekannt. Fest steht nur, dass das Verfahren trotz Delegierungsantrages der Kinder in Graz bleiben wird.

Protokolle der Angst

Die Protokolle der Aussagen der Frau und anderer Zeugen liegen dem STANDARD vor. Die Frau spricht gegenüber der Polizei von "panischer Angst", die sie und eine weitere Frau, die sich ihr angeblich anvertraut habe und die dem Beschuldigten nahestehe, vor diesem hätten. Von "Todesangst" ist da die Rede, von den "zwei Gesichtern" des Mannes, von einer Pistole, die er ihr gezeigt habe, und immer wieder von seinen Bemerkungen, dass er über Sprengstoff verfüge und seiner Ex-Frau nach dem Leben trachte. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Im Zusammenhang mit Sprengstoff soll L., dessen Bruder ein bekannter ÖVP-Politiker ist, auch behauptet haben, als Student bei der IRA (Irisch Republikanische Armee) gewesen zu sein. Außerdem kenne er Druiden und sehe Elfen und einen "grünen Teufel". Die Elfen sollen auf Blumen, der Teufel auf seinem Bauch gesessen haben.

Auch die Tochter der Frau, die Ex-Geliebte des Arztes hatte belastende Dinge zu Protokoll gegeben, war aber 2017 ebenfalls nicht als Zeugin zugelassen worden – DER STANDARD berichtete. Beide Frauen behaupten auch, der Arzt habe ihnen Drogen angeboten beziehungsweise verabreicht. Die Anwältin der Kinder von Dr. L., Andrea Peter, hatte die Frau als Zeugin geladen, gemeinsam mit einigen anderen, die den Angeklagten belasteten.

Langwaffe und Drogen

Darunter ein Jäger, bei dem sich L. über Langwaffen mit großer Reichweite erkundigt habe, eine ehemalige Mitarbeiterin seiner Ordination, die gekündigt habe, weil sie den Arzt durch seinen Drogenkonsum als fehleranfällig beobachtete, eine Haushälterin der Familie, die sexuelle Belästigung durch L. und Angst vor ihm beschrieb. Als Peter merkte, dass ihre Zeugen nicht vorgeladen werden, habe sie alle Protokolle in das Verfahren eingebracht. Doch sie wanderten in den Verschlussakt, der nie in der Hauptverhandlung berücksichtigt wurde.

Das erscheint besonders bemerkenswert, da der Richter, Andreas Rom, vielen Schilderungen der Kinder und der Ex-Frau von L. keinen Glauben schenkte, da er die Causa als "Rosenkrieg" abtat. Nicht verwandte Belastungszeugen wurden aber nicht gewürdigt.

"Dass die Zeugin H. erst jetzt wegen Falschaussage vor Gericht steht, legt für ihre Mandanten die Vermutung einer absichtlichen Verschleppung nahe", sagt Anwältin Peter.

Geerbtes Haus

Ein Detail scheint bemerkenswert: Jene zweite Frau, die sich H. in "Todesangst" anvertraut habe und sogar verlangt haben soll, "zweimal obduziert zu werden", sollte ihr etwas zustoßen, soll H. viele Dinge erzählt haben, die sie selbst nicht aussagen wollte. Darunter auch, dass L. ein sexuelles Verhältnis mit einer 83-jährigen Patientin begonnen habe, um diese zu beerben. Aus "berufsethischen Gründen" wollte er aber nicht als Besitzer des Hauses der später Verstorbenen aufscheinen. Er soll daher veranlasst haben, dass die Erblasserin ihr Haus der besagten Frau, die H. ihr Herz ausgeschüttet haben soll, überschrieb. Ein Blick ins Grundbuch deckt sich zumindest mit diesem Teil der Geschichte. (Colette M. Schmidt, 6.4.2018)