Brüssel – Die EU-Kommission will mit der Einführung von europaweiten Sammelklagen den Verbraucherschutz stärken. In künftigen Fällen von "Massenschäden" könnten damit Verbraucherschutzorganisationen und andere Verbände stellvertretend für geschädigte Kunden gegen Unternehmen vor Gericht ziehen, berichteten die Zeitungen der Funke Mediengruppe am Samstag.

Sie berufen sich dabei auf einen Entwurf für eine Verbraucherschutzrichtlinie, den die Kommission am kommenden Mittwoch beschließen wolle. Unklar sei jedoch noch, wann EU-Parlament und EU-Rat darüber beraten sollten. Auslöser ist die Aufdeckung des Volkswagen-Abgasskandals.

Deutsche Pläne gehe nicht so weit

Der Entwurf der Justizkommissarin Vera Jourova gehe deutlich über deutsche Pläne für eine Musterfeststellungsklage hinaus, die das Bundeskabinett in Berlin noch im April billigen soll, hieß es weiter. Den EU-Plänen zufolge sollten die Verbände in bestimmten Fällen auch Schadenersatzansprüche einklagen können.

Voraussetzung ist dem Bericht zufolge, dass der Schaden in den Einzelfällen vergleichbar und die Identität und die Zahl der betroffenen Kunden bekannt ist. In Deutschland sollten Verbände dagegen nur gerichtlich klären lassen können, ob ein Unternehmen ein Verschulden treffe. Verbraucher müssten anschließend ihre Ansprüche individuell einklagen.

Wirtschaft warnt

Von Unternehmensseite kamen prompt kritische Worte: "Es gibt keinen Grund für uns, das amerikanische Sammelklagen-System zu kopieren, in dem Ansprüche ohne Verbrauchermandat vorgebracht werden können", sagte der Geschäftsführer des Europäischen Unternehmerverbands Business Europe und frühere Generalsekretär der österreichischen Industriellenvereinigung, Markus Beyrer.

Die Erfahrungen aus den USA hätten gezeigt, dass Verbraucher in den meisten Fällen leer ausgingen und nur Anwaltskanzleien profitierten. (APA, 7.4.2018)