Karlsruhe – Die Basis für die Berechnung der Grundsteuer in Deutschland ist verfassungswidrig und muss bis Ende 2019 neu geregelt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden. Nach Verabschiedung eines neuen Gesetzes soll eine Übergangsfrist bis Ende 2024 gelten.

Die Richter hatten schon während der Verhandlung im Jänner bemängelt, dass die Einheitswerte für Grundstücke und Häuser im Westen seit 1964 bestehen und seither nicht angepasst wurden. In den neuen Ländern gelten die Einheitswerte sogar seit 1935.

Vertreter von Ländern und Finanzverwaltungen hatten für lange Übergangsfristen plädiert, da sie für eine Neubewertung der rund 35 Millionen Grundstücke Zeit brauchen. Die Gemeinden nehmen jährlich rund 14 Milliarden Euro mit der Grundsteuer ein. Die Abgabe trifft in Deutschland nicht nur Immobilienbesitzer, sondern über die Nebenkosten auch die Mieter. (Reuters, 10.4.2018)