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Das Gericht sprach dem Opfer eine Entschädigung von insgesamt 6,4 Millionen Dollar zu.

Foto: Reuters

Dass er Nacktaufnahmen seiner Ex-Freundin ins Netz gestellt und ihr auch in anderer Form geschadet hat, ist einen US-Amerikaner nun teuer zu stehen gekommen. David E. muss der namentlich nicht bekannten Frau gemäß einem kalifornischen Gerichtsentscheid insgesamt 6,4 Millionen Dollar (rund 5,2 Millionen Euro) an Entschädigung zahlen, berichtet CNN Money.

Aufnahmen auf zahlreichen Seiten hochgeladen

E. und das Opfer, das unter dem Pseudonym "Ms. Doe" geführt wird, kannten sich seit 2012. Sie hatten sich über eine Online-Dating-Plattform kennen gelernt und führten innerhalb der USA eine Fernbeziehung. Im Verlauf der Partnerschaft schickte die Frau ihrem Freund mehrfach intime Fotos und Videos.

Bald nachdem die Beziehung in die Brüche ging, habe E. ihr gedroht, ihr "Leben zu ruinieren" und lud die Aufnahmen auf mehreren sozialen Netzwerken, Pornoseiten und Datingplattformen hoch. Auf diesen Seiten soll E. unter dem Namen von Ms. Doe aufgetreten sein und auch andere aufgefordert haben, ihm anzügliche Bilder zu schicken. Zudem gab er ihre Handynummer und Wohnadresse bekannt.

Spießrutenlauf für Opfer

Für die Betroffene begann damit ein Spießrutenlauf. Sie fürchtete nicht nur um ihre körperliche Unversehrtheit, sondern musste auch Urheberrecht für das Bildmaterial anmelden und entsprechende Beschwerden an zahlreiche Portale verschicken, um die Entfernung der Nacktaufnahmen zu erreichen. Denn manche Betreiber hatten sich geweigert, die Aufnahmen sonst zu löschen.

Auch hatte sie ein strafrechtliches Verfahren gegen E. initiiert, das jedoch 2014 eingestellt wurde. Im selben Jahr begann der Prozess vor einem Zivilgericht.

Den Millionenbetrag an Schadenersatz begründete man mit dem Umfang und der Vielzahl der Taten. Wörtlich wurde das Vorgehen von E. als "systematische Racheporno-Kampagne" bezeichnet. Die Betroffene wurde von der Kanzlei K&L Partners unterstützt, die im Rahmen ihres "Cyber Civil Rights"-Projekts Opfer von Rachepornos gegen ein ermäßigtes Honorar unterstützt. (red, 11.04.2018)