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Umweltverbände hatten kritisiert, dass die EU-weite Zulassung des Pestizids Glyphosat auf Basis einer Empfehlung der EFSA nicht transparent genug ablief.

Foto: dpa / Thomas Warnack

Brüssel – Die EU-Kommission will mehr Transparenz bei den wissenschaftlichen Studien im Bereich der Lebensmittelsicherheit sicherstellen. Der am Mittwoch vorgelegte EU-Verordnungsvorschlag ist eine Reaktion auf Bedenken, die im Rahmen einer EU-Bürgerinitiative gegen das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat geäußert wurden.

Insbesondere die EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA, die wegen der Verlängerung der Glyphosat-Zulassung in der Kritik stand, soll künftig Bürgern leichter Informationen zugänglich machen. Die EU-Kommission schlägt vor, dass alle Studien und Unterlagen, die der EFSA zum Zweck der Risikobewertung übermittelt werden, aktiv, automatisch und in einem sehr frühen Verfahrensstadium der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Vertrauliche Informationen würden in begründeten Fällen geschützt, die Begründung wird von der Behörde geprüft. Die Studien sollen der Öffentlichkeit auf der Website der EFSA in einem leicht zugänglichen elektronischen Format zur Verfügung gestellt, erklärte die EU-Kommission.

Sensibler Bereich

"Heute reagieren wir auf die Sorgen der Bürger – wir erhöhen die Transparenz bei der Entscheidungsfindung, erleichtern den Zugang zu den einschlägigen Informationen und stellen sicher, dass eine vertrauenswürdige, wissenschaftlich fundierte Risikobewertung weiterhin das Fundament für die Entscheidungen in diesem sensiblen Bereich bildet", sagte der zuständige Erste Vizepräsident der EU-Kommission, Frans Timmermans.

"Die Öffentlichkeit hat ein starkes und legitimes Interesse an hohen Qualitätsstandards bei Lebensmitteln. Das hat sich in der Vergangenheit bei Diskussionen um Zusatzstoffe, Pestizide oder gentechnisch veränderte Produkte gezeigt", betonte die SPÖ-Europaabgeordnete Karin Kadenbach. "Deshalb ist es der richtige Schritt, hier die Abläufe zu straffen und den BürgerInnen vollen Einblick zu ermöglichen. Zulassung und Risikobewertung müssen selbstverständlich auf Basis guter wissenschaftlicher Praxis erfolgen, die Entscheidungen müssen transparent und nachvollziehbar sein." (APA, 11.4.2018)