Bild nicht mehr verfügbar.

Die "Warranty void if removed"-Sticker auf Konsolen und anderen Produkten sind in den USA laut FTC nicht gültig.

Foto: Getty

Die US-Behörde FTC (Federal Trade Commission) hat sechs "große Unternehmen" aufgrund von Einschränkungen von Konsumentenrechten verwarnt. Die betroffenen Firmen stellen Autos, drahtlose Kommunikationsgeräte und Spielkonsolen her.

Dabei geht es einerseits um Aufkleber, deren Entfernung oder Beschädigung die Gewährleistung erlöschen lassen soll, andererseits um den Versuch, Kunden in Schadensfällen zur Nutzung bestimmter Reparaturdienstleister zu verpflichten. Das widerspricht dem 1975 erlassenen Magnusson-Moss Warranty Act, die betroffenen Firmen sollen nun entsprechende Falschinformationen auf ihren offiziellen Auftritten und aus den Produktdokumenten binnen 30 Tagen entfernen, da sie "irreführend" seien. Die bisherige Praxis sei schädlich für Kunden und Kleinunternehmen im Reparaturbereich.

Eigenreparatur lässt Gewährleistung nicht verfallen

Tatsächlich können Konsumenten, die ein Produkt mit einem Wert von 15 Dollar oder mehr kaufen, dieses bei jedem beliebigen Anbieter reparieren lassen, ohne ihre Gewährleistung zu gefährden. Zudem dürfen sie auch selbst Hand anlegen, um ein Problem zu beheben. Daran ändert auch ein Sticker mit der Aufschrift "Warranty void if broken" ("Gewährleistung erlischt bei Zerstörung [dieses Stickers]") nichts.

Kunden sind nur dann verpflichtet, Geräte zu "offiziellen" Reparaturstellen des Herstellers zu bringen, wenn dieser die Problembehebung und etwaige Ersatzteile kostenlos anbietet oder die FTC eine Ausnahme genehmigt hat.

Schelte für Konsolenhersteller

Bei Motherboard berichtet man, dass Sony, Microsoft und Nintendo drei der von der FTC verwarnten Firmen sind. Denn sowohl auf der Playstation 4 als auch der Xbox One und Nintendo-Geräten finden sich entsprechende Gewährleistungssticker.

Die anderen drei betroffenen Firmen sind HTC, Hyundai und Asus. Die Unternehmen haben nun 30 Tage Zeit, um ihre widerrechtliche Praxis zu beenden.

Österreich: Erster Weg führt (meist) zum Händler

Die FTC-Stellungnahme hat für Österreich allerdings keine Relevanz, denn die Abwicklung von Gewährleistung und Garantie wird hierzulande anders geregelt. Weist ein Produkt innerhalb der Gewährleistungsfrist einen Defekt auf, so ist die Stelle, bei der man es erworben hat – in der Regel der Händler –, der erste Ansprechpartner. Diesem muss man die Chance einräumen, das Problem zu beheben oder das Gerät zu ersetzen. Vorher einen Drittanbieter mit der Reparatur zu beauftragen und diese dann in Rechnung zu stellen geht nicht, erklärt Maria Eckert vom Verein für Konsumenteninformation (VKI).

Bezahlt man diese selbst oder repariert auf eigene Faust, so erlischt dadurch die Gewährleistung zwar nicht, jedoch kann es bei späteren Problemen zu Schwierigkeiten kommen – etwa wenn der Händler oder die offizielle Reparaturstelle darauf beharrt, dass der Schaden mit der "inoffiziellen" Reparatur zusammenhängt.

Hersteller legt Ansprechpartner für Garantie fest

Für die darüber hinausgehende Garantie gelten die entsprechenden vom Hersteller definierten Vertragsbestimmungen. In diesen muss angegeben werden, an wen sich ein Kunde für Garantieansprüche wenden muss – hier handelt es sich in der Regel um ein Servicecenter des Herstellers selbst oder einen seiner Vertragspartner.

Auch die Zerstörung oder Entfernung eines Stickers kann die Garantie gefährden, sofern dies im Garantievertrag steht. Kommt es zu einer versehentlichen Beschädigung, stellt sich die Beweisfrage, wenn der Hersteller deswegen die Garantie für nichtig erklärt.

USA: Konsumentenschützer wollen "Right to Repair"

In den USA machen sich verschiedene Konsumentenschutzorganisationen und auch der Verband der Reparaturdienstleister für ein "Right to Repair" (Recht auf Reparatur) stark. In mehreren Bundesstaaten gibt es dazu Gesetzesinitiativen. Gefordert wird, dass die Hersteller Reparaturhandbücher und Ersatzteile allgemein verfügbar machen, statt diese eigenen Servicecentren und Vertragspartnern vorzubehalten.

Seitens der Konzerne regt sich dagegen allerdings vehementer Widerstand. So soll ein entsprechender Vorschlag in New York und anderen Bundesstaaten vorläufig abgewürgt worden sein, weil unter anderen Apple, IBM, Cisco und Xerox massiv dagegen auftraten. Die Hersteller warnen mitunter davor, dass durch ein solches Gesetz die Herstellung von Produktfälschungen erleichtert würde und Kunden sich bei Reparaturversuchen – etwa bei Beschädigungen von Akkus – selbst in Gefahr bringen könnten. (gpi, 4.5.2018)