Brüssel – Die EU hat ihre Sanktionen wegen Menschenrechtsverletzungen im Iran um ein Jahr verlängert. Die Mitgliedstaaten beschlossen, die Strafmaßnahmen bis zum 13. April 2019 beizubehalten, teilte der EU-Rat am Donnerstag mit. Dabei geht es um Einreiseverbote und Vermögenssperren für 82 Iraner. Auch das Vermögen einer Organisation bleibt eingefroren. Darüber hinaus bekräftigte die EU ein Exportverbot für Güter, die zur Unterdrückung und Überwachung der Bevölkerung genutzt werden können.

Die EU verwies auf anhaltende schwere Menschenrechtsverletzungen im Iran. Von den Sanktionen betroffen sind unter anderem hochrangige Vertreter der iranischen Sicherheits- und Justizbehörden. Die EU hat entsprechende Sanktionen seit 2011 verhängt und seitdem trotz der Einigung mit Teheran auf ein Atomabkommen 2015 verlängert.

Das Atomabkommen erlaubt dem Iran die zivile Nutzung der Atomtechnologie, soll aber zugleich sicherstellen, dass der Staat keine Atomwaffen entwickeln kann. Teheran muss dafür seine Urananreicherung drastisch zurückfahren und verschärfte internationale Kontrollen zulassen. Im Gegenzug werden schrittweise die Sanktionen aufgehoben, die wegen des iranischen Atomprogramms verhängt wurden. (APA, AFP, 12.4.2018)