Wien – "Bau eine Bombe in Mamas Küche" lautete der Titel einer Anleitung aus dem Internet, derer sich auch der 19-jährige Lorenz K. und seine teilweise minderjährigen Gesinnungsfreunde in Deutschland bedient haben. Schon aus dem Titel lässt sich zwar folgern, dass es sich beim Endprodukt nicht um hochprofessionelle Sprengsätze handelt – gefährlich genug waren sie laut Sachverständigen aber. Dass ein Zwölfjähriger sie 2016 auf einem Weihnachtsmarkt im deutschen Ludwigshafen nicht zünden konnte, lag am technischen Unvermögen des Buben.

K. soll das Kind via Internet zu dem versuchten Selbstmordanschlag angestiftet haben, erklärt der Staatsanwalt den Geschworenen auch am sechsten und letzten Tag des Prozesses. Zusätzlich soll K. selbst mit seiner nach islamischem Recht angetrauten 15-jährigen Ehefrau ein Bombenattentat in Deutschland geplant haben. Dass er der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) einen Treueeid geschworen hat, gibt der Angeklagte selbst zu.

Deradikalisierung als soeben begonnener Marathon

Schon nach einer Vernehmung durch die deutsche Polizei am 4. Dezember 2016 habe er den Anschlagsplänen abgeschworen und sich von der mörderischen IS-Ideologie distanziert, versicherte K. im Lauf des Prozesses. Der Ankläger zweifelt daran: "Die Ideologie ist noch in ihm drinnen. Wenn Deradikalisierung ein Marathon ist, ist K. auf den ersten Kilometern."

Tatsächlich versuchte der vorbestrafte Angeklagte während des Verfahrens, ruhig und überlegt zu wirken, nicht immer gelang ihm das. Teilweise brachen Aggressionen durch, bei anderer Gelegenheit unterschied er zwischen "uns Moslems" und "den Schiiten".

Der schlagende Beweis, dass K. zumindest bis zu seiner Festnahme am 20. Jänner 2017 in Wien ein überzeugter Anhänger des "Kalifats" gewesen ist, sind für den Ankläger aber seine elektronischen Botschaften, die zum Teil sichergestellt wurden. Mit seinem IS-Kontaktmann schrieb er bis zuletzt über eine geplante "Operation Österreich" – möglicherweise ein Anschlag mit einem Messer –, einer muslimischen Jugendlichen verkündete er bis zu seiner Festnahme stolz, er sei Mitglied des IS.

Nicht ernst gemeinte Nachrichten

Auf Botschaften mit dem Zwölfjährigen und K.s "Ehefrau" stützen sich auch die anderen Anklagepunkte. Die Frage, die Verteidiger Wolfgang Blaschitz in seinem überlangen Schlussvortrag aufwirft: Wie ernst waren diese Botschaften gemeint? "Das waren ausgesprochen pubertäre Pläne von Heranwachsenden", ist er überzeugt.

Wenn er und der Staatsanwalt sich im Gerichtssaal über einen möglichen Bankraub unterhalten würden, wäre das auch kein Problem, argumentiert Blaschitz: "Nur weil wir dasitzen und deppert daherreden, ist das noch nicht strafbar." Genau darum habe es sich bei den Anschlagsplänen mit K.s "Ehefrau" gehandelt.

Der Zwölfjährige wiederum habe selbst den Anschlagsplan entwickelt – wenn jemand bereits konkret zu einer Tat entschlossen sei, könne man ihn juristisch nicht mehr dazu anstiften. Und schließlich habe der Bub selbst K. mit seinem IS-Kontaktmann verbunden, von K. habe er sich nichts sagen lassen.

Kein ponyreitender Chorknabe

Dieses Argument hatte der Staatsanwalt allerdings schon vorausgesehen und in seinem Vortrag gekontert: "Ein Chorknabe ist der Zwölfjährige sicher nicht, der geht nach der Schule nicht Pony reiten." Allerdings habe K. bei der Polizei noch selbst zugegeben, den Buben mit "motivierenden Worten" unterstützt zu haben. Konkret gab er ihm sogar Hinweise, wie er die Bombe tarnen sollte.

Auch der Anschlagsplan mit der "Ehefrau" sei konkret gewesen: Es sollten bis Ende Dezember Soldaten oder Polizisten in Deutschland getötet werden, liest der Ankläger aus den gefundenen Nachrichten. Darüber hinaus habe er ja mit einem Komplizen in Deutschland eine Testbombe gezündet. Für Verteidiger Blaschitz ist dagegen klar, dass sein Mandant sich ab dem 4. Dezember nur noch mit einem "geordneten Rückzug aus den virtuellen Anschlagsgedankenvorstellungen" befasst habe und die Nachrichten Hirngespinste seien.

Dass das eine theoretische Möglichkeit ist, gesteht indirekt sogar der Staatsanwalt zu. K. sei es gelungen, "bis zu seiner Festnahme die Leute zu täuschen. Er hat die Polizisten, die ihn in Deutschland befragt und die sogar auf seinem Handy ein Bild der Testbombe gefunden haben, getäuscht, er hat seine Bewährungshelferin, die ihn ein Jahr betreut hat, getäuscht – was kein Vorwurf ist –, und er hat seine Familie getäuscht."

Angeklagter gesteht "Riesenmist" zu

Der Angeklagte selbst sagt zu den Laienrichtern vor deren Urteilsberatung noch, er habe "Riesenmist gebaut" und erkannt, dass man "Gewalt nicht mit Gewalt bekämpfen kann". Von der Ideologie distanziere er sich mittlerweile, versichert er ein letztes Mal.

Die Selbsteinschätzung nützt ihm nichts, der 19-Jährige wird bei einem Strafrahmen von einem bis 15 Jahre wegen seiner Beteiligung an versuchtem Mord nicht rechtskräftig zu neun Jahren Haft verurteilt. Dass das Gericht vom Widerruf seiner 20 Monate aus der Vorstrafe absieht, quittiert K. mit: "Ist auch schon scheißegal." Auf die Frage des Vorsitzenden, ob er das Urteil verstanden hat, kommt als Antwort: "Und da wundern Sie sich, wenn solche Sachen passieren." (Michael Möseneder, 13.4.2018)