Wien – Seine größten Erfolge hat der Verein BIV (Grün-Alternativer Verein zur Unterstützung von BürgerInneninitiativen) ausgerechnet jetzt, wo ihm das Geld knapp wird: Im Februar hat der Verwaltungsgerichtshof erkannt, dass Umweltorganisationen das Recht haben, aktiv Anträge gegen eine behauptete Untätigkeit von Behörden zur Erlassung unionsrechtlich gebotener Umweltmaßnahmen zu stellen. Der Erfolg vor dem Höchstgericht, der vor allem dazu führen könnte, dass NGOs künftig Luftreinhaltemaßnahmen durchsetzen können, wurde mit finanzieller Unterstützung des BIV erstritten.

Dieser Verein wurde 1991 gegründet: Grüne Abgeordnete zahlten in einer Art Selbstbesteuerung einen Teil ihres Gehalts in die Vereinskasse ein – wenn Bürgerinitiativen und NGOs Abgeordnete um finanzielle Unterstützung gebeten haben, konnten diese an den BIV verwiesen werden, wo Anträge auf Rechtshilfe objektiv geprüft und entsprechend Unterstützungen gewährt wurden. Allein im Vorjahr sind da noch 69.188,04 Euro zusammengekommen.

Menschenrechte erstritten

Gefördert wurden damit sowohl Umwelt- als auch Menschenrechtsverfahren von erheblicher rechtlicher Bedeutung – etwa das Verfahren, mit dem das Recht intersexueller Personen auf einen eigenen Geschlechtseintrag in offiziellen Dokumenten erstritten wurde. Weniger erfolgreich war die rechtliche Bekämpfung des Bettelverbots in Oberösterreich.

Als besondere Erfolge des Vereins nennt dessen Obmann, der Wiener Universitätsprofessor Daniel Ennöckel, dass Umweltorganisationen die Wasserrahmenrichtlinie der EU in Wasserrechtsverfahren durchsetzen können und Parteistellung bekommen, und das Recht betroffener Bürger auf saubere Luft. Wenn Feinstaubgrenzwerte unzulässig dauerhaft überschritten werden, haben Betroffene künftig einen gesicherten Rechtsweg, auf dem sie weitere Schutzmaßnahmen (wie etwa Fahrverbote) verlangen können.

Keine weiteren Ansuchen möglich

Noch ist die Vereinskasse ausreichend gefüllt, um die Anwaltskosten der laufenden Verfahren fördern zu können – dabei geht es um Förderzusagen, die etwa bei der Initiative gegen den Westring Linz bis zu 14.500 Euro ausmachen können. Neue Förderansuchen können aber nicht mehr angenommen werden – solange keine Grünen im Nationalrat vertreten sind und einzahlen. (cs, 16.4.2018)