Soeben hat Tanke Wien Energie damit begonnen, m Auftrag der Stadtverwaltung 1000 Elektroauto-Ladestationen auf öffentlichem Grund zu installieren.

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Konkurrent Smatrics musste sich auf halböffentliche Privatflächen beschränken.

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Autorin Daphne Frankl-Templ ...

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... bringt mit ihrem Buch Licht ins juristische Geflecht – für alle.

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Wien – Auf der einen Seite gibt es ansehnliche Förderungen und Begünstigungen für Elektroautos, sodass deren Kauf und Betrieb schon sehr günstig sein kann, ganz besonders im Falle eines Dienstwagens, bei dem etwa keine Sachbezugsabgabe für die Privatnutzung bezahlt werden muss. Auf der anderen Seite ist es oft gar nicht leicht, ein Elektroauto im Alltag erfolgreich zu betreiben. Gemeint sind damit nicht die langen Ladezeiten und kurzen Reichweiten – hier ist schon vor dem Kauf eine exakte Analyse der eigenen Verhaltensmuster möglich -, sondern viele andere Rahmenbedingungen, die es einem schwermachen, das Elektroauto in den persönlichen Alltag zu integrieren.

Juristische Hürden

Scheitert das E-Auto womöglich noch an juristischen Hürden? Daran, dass es aus bürokratischen Gründen nicht möglich ist, in und um ein Wohngebäude eine eigene Ladestation zu errichten? Wird man mit einem Pkw-Führerschein manche Elektroautos gar nicht fahren dürfen, weil sie wegen der Batterien zu schwer sind? Werden Hausbesitzer die Montage von Ladestationen hinauszögern, weil ihnen die rechtliche Situation zu mühsam ist – von der Bauordnung bis zur Gewerbeordnung und zum juristisch verzwickten Umgang mit Stromversorgern? Und dann sind die Regeln in Wien vielleicht auch noch ganz anders als bloß 50 Kilometer weiter in Eisenstadt?

Dieser mitunter abschreckend unübersichtlichen Situation hat nun eine Juristin ein umfassendes Praxishandbuch entgegengesetzt, die schon viele Jahre Erfahrung in der Thematik mitbringt, sowohl auf rechtlicher als auch auf politischer Ebene. Daphne Frankl-Templ war von 2012 bis 2017 Koordinatorin für Elektromobilität im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie und leitet die Lehrveranstaltung "Rechtsgrundlagen der Elektromobilität" am FH Campus Wien.

Bessere Luft

Sie sieht noch weitreichenden Verbesserungsbedarf, wirkt dabei aber optimistisch: "Grundsätzlich sind Städte und Gemeinden Verfechter der E-Mobilität. Sie haben Interesse daran, dass die Luft besser wird, dass sich die Parkplatzsituation entschärft, dass der Verkehr leise abläuft. Und natürlich die Energieversorger: Für sie ist das ein Zusatzgeschäft, mit Ladeinfrastruktur und Stromverkauf. Eher gebremst haben die Fahrzeughersteller, die noch nicht ganz die Reife der Technologie gesehen haben. Für die potenzielle Kundschaft spießte es sich auch bei Preis und Reichweite."

Ladeinfrastruktur

Den Verbesserungsbedarf sieht Frankl-Templ auf drei Punkte konzentriert: "Nummer eins: Erleichterungen bei der Errichtung von Ladeinfrastruktur, etwa, dass man nicht unbedingt das Einverständnis aller Miteigentümer in einem Wohnhaus benötigt, um eine Ladestation zu errichten. Nummer zwei: stärkere Förderung von Elektrofahrzeugen im Güterverkehr. Und Nummer drei: Anpassung der Straßenverkehrsordnung an moderne Mobilitätskonzepte, Carsharing oder etwa Umweltzonen, in die nur Elektrofahrzeuge einfahren dürfen."

Ob Fahrzeugförderung und Infrastruktur, Errichtung einer Ladestation oder die aktuelle Situation in anderen Ländern, die Nützlichkeit dieses Nachschlagwerks erstreckt sich über alle juristisch relevanten Bereiche der E-Mobilität. (Rudolf Skarics, 16.4.2018)