Betroffen sind alle Produkte mit Mindesthaltbarkeitsdatum bis einschließlich 11.5.2018.

Foto: Rügenwalder Mühle

Das Unternehmen Rügenwalder Mühle hat einen öffentlich Rückruf des Produkts "Mühlen Mett Zwiebel" (100 g) im Becher gestartet. Betroffen sind alle Chargen mit Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) bis einschließlich 11.5.2018.

In der Warnung schreibt das Unternehmen: "Aufgrund eines Fertigungsfehlers beim Lieferanten der Becher des Mühlen Metts kann nicht vollkommen ausgeschlossen werden, dass ein scharfkantiger Fremdkörper im Produkt enthalten ist."

Beim versehentlichen Verzehr könne von dem Fremdkörper daher eine Gesundheitsgefahr beim Verschlucken ausgehen. Bei dem Fremdkörper handelt es sich um ein transparentes, dreieckiges Kunststoffteilchen mit etwa 1,1 Zentimeter Kantenlänge. (red, 18.4.2018)